Das neue, ab 2023 geltende Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), verpflichtet alle Betreiber von öffentlichen Handelsplattformen jeglicher Art, auch alle Privatanwender, die unverhältnismäßig viel privat verkaufen, das heißt 30 Verkäufe oder ein Umsatz von mindestens 2.000 Euro pro Jahr tätigen, dem zuständigen Finanzamt zu melden, da diese Nutzer dann unter Umständen als Gewerbetreibende anzusehen seien. Das ist für mich als Seitenbetreiber insofern unmöglich zu realisieren, weil ich weder über die relevanten, personenbezogenen Daten dafür verfüge, noch überhaupt abschätzen kann, was hier jeder Nutzer im Jahr wirklich “umsetzt”. Außerdem befinden wir uns hier in der Situation, dass manche Komponenten oder PCs die genannte Summe bereits als Einzelposten übersteigen können.
Es liegt nicht an mir, gesetzliche Vorgaben, die gern auch als Gängelung interpretiert werden könnten, an dieser Stelle noch weiter zu kommentieren. Da es jedoch noch keine belastbaren Erfahrungen mit dem Gesetzgeber, den beteiligten Finanzämtern und der überaus kreativen (und sehr rührigen) Abmahnindustrie gibt, habe ich mich vorsorglich dazu entschlossen, unseren Marktplatz im Forum vorerst zu deaktivieren. Der Verlust einer eher überschaubaren Anzahl von Offerten steht hier in absoluten keinem Verhältnis zum Aufwand bei möglichen Rechtsstreitereien oder Prüfungen durch die Behörden.
Ich weiß, dass es ein Stück weit auch ein Eingriff in die persönliche Freiheit und die Forenkultur ist, aber Gesetze sind nun einmal Gesetze und damit am Ende auch die notwendige Richtschnur meines Handels – bei Strafe des Verlustes der eigenen Existenz. Genau das ist mir aber so ein Unterforum nicht wert. Ich werde mich diesbezüglich noch weiter rechtlich beraten lassen müssen, denn allein die Umstände, wer von so einem Gesetz alles betroffen ist (bzw. sein könnte), ärgern mich extrem.
Nicht jedes Geschäft ist am Ende auch wirklich steuerpflichtig – soweit, so gut. Aber die Einschätzung dessen, was steuerpflichtig ist und was nicht, trifft die jeweilige Behörde, nicht der Plattformbetreiber. Sicher, wir bieten keine Zahlungsdienstleistungen an bzw. haben solche Dienste auch nicht im Forum inkludiert, aber wo beginnt der Verkauf und wo endet er? Ist die Anbahnung eines solchen bereits meldepflichtig? Denn letztendlich können wir ja ga nicht einmal nachprüfen, ob ein Verkauf am Ende überhaupt realisiert wurde und welche Summe tatsächlich geflossen ist, falls überhaupt. Und wo liegt der Umsatz bei Inzahlungnahme oder Tausch (mit eventuellem Wertausgleich)? Wenn der Kuchenbasar in der Schule bereits unter die (theoretische) Meldepflicht fällt, weil mehr als dreißig Kekse verkauft wurden, dann Gute Nacht.
Vieleicht sollte man die Ämter mit nichtsnutzigen Meldungen zusch..en, bis der Kopf endlich merkt, dass der Schwanz den juristischen Zuckungen nicht mehr folgen kann. Ergo: Falls sich unter den Lesern auch qualifizierte Anwälte befinden, können wir uns gern beraten, um eine rechtssichere Lösung für alle zu finden. So lange bleibt der Markplatz im Forum jedoch erst einmal deaktiviert.
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