Ich verstehe die Seitenbetreiber - insbesondere wenn sie persönlich haften - allerdings ist diese Art "Schutzzensur" mittlerweile eine ärgerliche Praxis geworden. Wie immer ist das eine Verkettung der Umstände. Das fängt schon beim Gesetzgeber an, der Gesetze im Schnellverfahren raushaut, ohne nennenswerte Erläuterungen dazu. Grundlagen sind - wie hier - EU-Richtlinien, die auch erst einmal einer Interpretation, und der Beurteilung in wie weit die nationale Umsetzung im Einklang mit diesen steht, bedürfen. Erst im Nachgang setzen sich dann Steuerbehörden dran und hauen Verfahrensanweisungen raus, an denen man sich orientieren kann.
Der Betreiber wiederum reagiert aus Unwissenheit sowie meistens fehlenden finanziellen Mitteln mit Schockstarre und schaltet erst einmal ab.
Hier im konkreten Fall wäre die Sachlage eigentlich einfach zu klären (Bedingung: Wissen und finanzielle Mittel).
Ein Blick in das Gesetz offenbart uns den §3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 PStTG
https://www.anwalt.de/gesetze/psttg/3
Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
1.die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;
2.das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
3.die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.
Hierunter fallen m.E. alle Arten von Kleinanzeigen und in der Folge auch die klassischen Forenmarktplätze. Das ist übrigens keine abschließende Aufzählung ("unter anderem"). Da kann noch mehr drunterfallen.
Möchte man zusätzliche Sicherheit haben, holt man sich einen Steuerberater ins Boot und lässt diesen (zusätzlich) einen Auskunftsantrag beim BZSt stellen. Diese Auskunft "soll" (gesetzlich geregelt die Dauer) nicht länger als 6 Monate dauern. Die Auskunft ist bindend und daher weitestgehend rechtssicher.
Eine relevante Meldepflicht muss bis 31.01.2024 erfüllt sein. Das heißt im Umkehrschluss nichts anderes als eine Galgenfrist bis dahin, um offene Rechtsfragen zu klären. Und wenn man das nicht kann oder gewillt ist, muss man eben am 31.01.2024 den Stecker ziehen. Aber nicht vorher.
#ehemals in der Steuerberatung tätig. *Hust*