Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vs. Forum: Der Marktplatz fällt leider (vorerst) weg

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Da das neue, ab 2023 geltende Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), verpflichtet alle Betreiber von öffentlichen Handelsplattformen jeglicher Art, auch alle Privatanwender, die unverhältnismäßig viel privat verkaufen, das heißt 30 Verkäufe oder ein Umsatz von mindestens 2.000 Euro pro Jahr tätigen, dem zuständigen Finanzamt zu melden, da diese Nutzer dann unter Umständen als Gewerbetreibende anzusehen seien. Das ist (den ganzen Artikel lesen...)
 
Das würde dann ja auch auch "Werbung/Anzeigen" in den öffendlich sichtbaren Signatren betreffen, oder? Was ein Schlamassel!
 
Das Schlimme ist die Schwammigkeit des Gesetzes. PayPal meldet mittlerweile auch jeden Pups ans Finanzamt. Es gibt leider noch keine exemplarischen Prozesse oder Formen einer konkreten Auslegung mit Symbolcharakter, was der findigen Abmahnindustrie mal wieder Tür und Tor öffnet, indem man die diffuse Angst der Betroffenen ins Geschäftsmodell gleich mit einbaut.

Im Vergleich zu anderen Webseiten ist unser Marktplatz ja überschaubar gewesen. So gesehen, trifft es uns eigentlich nicht spürbar. Andere haben durch solche Unterforen viel Traffic generiert, der nun erst einmal wegfallen dürfte. Das ist nicht schön für alle betroffenen Betreiber.
 
Auch wieder so ein Unding im neuen Jahr. Da wird man wieder genötigt alles zu protokollieren und muss den Kram wieder archivieren für ein paar Jahre. Stellt euch mal beispielsweise vor, da löst man seinen Haushalt auf um seinen Ruhestand im Ausland zu verbringen und nun die ständige Beklemmung den Schatten des deutschen Finanzamtes im Rücken zu spüren, das Messer stets griffbereit!
 
Könnte man da nicht die angebotenen Sachen über ebay oder so abwickeln?
Also quasi trotzdem hier anbieten, und über ebay abwickeln?
Oder würde das nichts ändern 🤔
 
Auf der einen Seite ja - blöd.
Auf der anderen Seite - unter Umständen als gewerbetreibend - also eben kein Automatismus.
Richtig Mist ist einfach die Unsicherheit und der Aufwand für Seiten wie diese hier.
Bei der DSGVO ging auch eine Riesenwelle los und wie viele private Webseitenbetreiber sind in die Insolvenz gerutscht wegen horrender Strafzahlungen? Auch die DSGVO Abmahnwelle ist an mir vorbeigegangen. Gabs die irgendwo?
Der Hardwarehandel hier war ja sehr begrenzt - kein großer Verlust finde ich.
 
Bedeutet das nun das Aus für Flohmärkte?

Auch wenn der Marktplatz hier sehr überschaubar ist gehört er doch irgendwie zu einem guten Forum dazu.

Ärgerlich das solche Gesetze, gefühlt heimlich still und leise, eingeführt werden und man sich dann nichtsahnend strafbar macht.
Hätte der Gesetzgeber ja mal ans schwarze Brett nageln können….. ach nein darf man ja auch nicht mehr!
Verrückte Zeiten
 
Ich erinnere mich mal, das vor Dekaden eine Partei eine Steuerreform bringen wollte, die auf einen Bierdeckel passte ^^

Anstelle dessen wird weiter verkompliziert. Allein die Grundsteuerreform in dieser Form durchzusetzen wie sie nun kommt - dazu noch in diesen Zeiten, unglaublich verantwortungslos von der Politik. Unser Finanzminister ist ein Witz. Die machen immer genau das Gegenteil von dem was versprochen wird, nur bei politisch "werbewirksamen" Stellungnahmen (Tempolimit etc.) steht man seinen Lindner ^^
 
So wie ich das verstehe, nach den ersten Analysen zu dem neuen Gesetz die man zurzeit findet, betrifft das wohl nur Plattformen über die auch die Bezahlung direkt abgewickelt wird. Eine Plattform kann ja nur das melden was sie auch weiß. Kleinanzeigen bei denen z.B. bei Abholung Bar bezahlt wird oder direkte Überweisung vom Käufer zum Verkäufer sind davon nicht betroffen.
Kann die Vorsicht aber gut verstehen, denke das wird sich in den nächsten Wochen und Monaten schon herauskristallisieren wie das Gesetz angewendet wird.
 
Ich verstehe die Seitenbetreiber - insbesondere wenn sie persönlich haften - allerdings ist diese Art "Schutzzensur" mittlerweile eine ärgerliche Praxis geworden. Wie immer ist das eine Verkettung der Umstände. Das fängt schon beim Gesetzgeber an, der Gesetze im Schnellverfahren raushaut, ohne nennenswerte Erläuterungen dazu. Grundlagen sind - wie hier - EU-Richtlinien, die auch erst einmal einer Interpretation, und der Beurteilung in wie weit die nationale Umsetzung im Einklang mit diesen steht, bedürfen. Erst im Nachgang setzen sich dann Steuerbehörden dran und hauen Verfahrensanweisungen raus, an denen man sich orientieren kann.

Der Betreiber wiederum reagiert aus Unwissenheit sowie meistens fehlenden finanziellen Mitteln mit Schockstarre und schaltet erst einmal ab.

Hier im konkreten Fall wäre die Sachlage eigentlich einfach zu klären (Bedingung: Wissen und finanzielle Mittel).

Ein Blick in das Gesetz offenbart uns den §3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 PStTG https://www.anwalt.de/gesetze/psttg/3

Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
1.die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;
2.das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
3.die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.

Hierunter fallen m.E. alle Arten von Kleinanzeigen und in der Folge auch die klassischen Forenmarktplätze. Das ist übrigens keine abschließende Aufzählung ("unter anderem"). Da kann noch mehr drunterfallen.

Möchte man zusätzliche Sicherheit haben, holt man sich einen Steuerberater ins Boot und lässt diesen (zusätzlich) einen Auskunftsantrag beim BZSt stellen. Diese Auskunft "soll" (gesetzlich geregelt die Dauer) nicht länger als 6 Monate dauern. Die Auskunft ist bindend und daher weitestgehend rechtssicher.

Eine relevante Meldepflicht muss bis 31.01.2024 erfüllt sein. Das heißt im Umkehrschluss nichts anderes als eine Galgenfrist bis dahin, um offene Rechtsfragen zu klären. Und wenn man das nicht kann oder gewillt ist, muss man eben am 31.01.2024 den Stecker ziehen. Aber nicht vorher.

#ehemals in der Steuerberatung tätig. *Hust*
 
Das Schlimme ist die Schwammigkeit des Gesetzes. PayPal meldet mittlerweile auch jeden Pups ans Finanzamt. Es gibt leider noch keine exemplarischen Prozesse oder Formen einer konkreten Auslegung mit Symbolcharakter, was der findigen Abmahnindustrie mal wieder Tür und Tor öffnet, indem man die diffuse Angst der Betroffenen ins Geschäftsmodell gleich mit einbaut.

Im Vergleich zu anderen Webseiten ist unser Marktplatz ja überschaubar gewesen. So gesehen, trifft es uns eigentlich nicht spürbar. Andere haben durch solche Unterforen viel Traffic generiert, der nun erst einmal wegfallen dürfte. Das ist nicht schön für alle betroffenen Betreiber.
 
Ich verstehe die Seitenbetreiber - insbesondere wenn sie persönlich haften - allerdings ist diese Art "Schutzzensur" mittlerweile eine ärgerliche Praxis geworden. Wie immer ist das eine Verkettung der Umstände. Das fängt schon beim Gesetzgeber an, der Gesetze im Schnellverfahren raushaut, ohne nennenswerte Erläuterungen dazu. Grundlagen sind - wie hier - EU-Richtlinien, die auch erst einmal einer Interpretation, und der Beurteilung in wie weit die nationale Umsetzung im Einklang mit diesen steht, bedürfen. Erst im Nachgang setzen sich dann Steuerbehörden dran und hauen Verfahrensanweisungen raus, an denen man sich orientieren kann.

Der Betreiber wiederum reagiert aus Unwissenheit sowie meistens fehlenden finanziellen Mitteln mit Schockstarre und schaltet erst einmal ab.

Hier im konkreten Fall wäre die Sachlage eigentlich einfach zu klären (Bedingung: Wissen und finanzielle Mittel).

Ein Blick in das Gesetz offenbart uns den §3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 PStTG https://www.anwalt.de/gesetze/psttg/3

Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
1.die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;
2.das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
3.die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.

Hierunter fallen m.E. alle Arten von Kleinanzeigen und in der Folge auch die klassischen Forenmarktplätze. Das ist übrigens keine abschließende Aufzählung ("unter anderem"). Da kann noch mehr drunterfallen.

Möchte man zusätzliche Sicherheit haben, holt man sich einen Steuerberater ins Boot und lässt diesen (zusätzlich) einen Auskunftsantrag beim BZSt stellen. Diese Auskunft "soll" (gesetzlich geregelt die Dauer) nicht länger als 6 Monate dauern. Die Auskunft ist bindend und daher weitestgehend rechtssicher.

Eine relevante Meldepflicht muss bis 31.01.2024 erfüllt sein. Das heißt im Umkehrschluss nichts anderes als eine Galgenfrist bis dahin, um offene Rechtsfragen zu klären. Und wenn man das nicht kann oder gewillt ist, muss man eben am 31.01.2024 den Stecker ziehen. Aber nicht vorher.

#ehemals in der Steuerberatung tätig. *Hust*
Habe auch wo gelesen (Allerdings Österreich), dass dies nur betroffen ist wenn die Zahlung über die Plattform abläuft.

Aus der Seite:
Ganz allgemein gesprochen gilt, dass vom DPMG nur die digitalen Plattformbetreiber sowie jene dort befindlichen Anbieter betroffen sind, die auch die Zahlung über diese Plattform abwickeln


Beispiel Willhaben nur beim bezahlen über Paylivery.

Biete Ihr soetwas an? Wenn nein sollte es egal sein
 
Habe auch wo gelesen (Allerdings Österreich), dass dies nur betroffen ist wenn die Zahlung über die Plattform abläuft.

Aus der Seite:
Ganz allgemein gesprochen gilt, dass vom DPMG nur die digitalen Plattformbetreiber sowie jene dort befindlichen Anbieter betroffen sind, die auch die Zahlung über diese Plattform abwickeln


Beispiel Willhaben nur beim bezahlen über Paylivery.

Biete Ihr soetwas an? Wenn nein sollte es egal sein

Es ist halt eine EU-Richtlinie, die in nationale Gesetze umgesetzt werden muss. Die Österreicher haben das wohl verständlicher gemacht als wir Deutschen. Aber man darf nicht den Fehler machen jetzt beide nationalen Umsetzungen gleichzusetzen. EU-Richtlinien bieten Spielräume. Es reicht dabei aus, wenn die Spielräume mit der EU-Richtlinie im Einklang stehen.
 
Es ist halt eine EU-Richtlinie, die in nationale Gesetze umgesetzt werden muss. Die Österreicher haben das wohl verständlicher gemacht als wir Deutschen. Aber man darf nicht den Fehler machen jetzt beide nationalen Umsetzungen gleichzusetzen. EU-Richtlinien bieten Spielräume. Es reicht dabei aus, wenn die Spielräume mit der EU-Richtlinie im Einklang stehen.
ja das stimmt leider!

Wobei besser gemacht wie in DE kommentiere ich lieber nicht o_O
 
Wenn ich also hier frei meine Meinung Kund tue, dass ich ein paar alte Kopfhörer loswerden will und man mich ja mal anschreiben könnte, wenn Interesse bestünde... dann macht sich Igor strafbar? :unsure:
 
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