Ich erinnere mich da gerade an die TV Spots für "Deutschlands ehrlichsten Onlineshop", ich habe mich jetzt nochmal in der Grundschule angemeldet, muss nämlich einiges verpasst haben in Deutsch, z.B. hatte ich den Begriff "EHRLICH" irgendwie anders abgespeichert.
Was stark auffällt, diese Masche kommt mittlerweile bei extrem vielen Onlineshops zum Einsatz. Immer wenn ein Artikel Hype zu erwarten ist sind erstmal alle "Lager" fiktiv voll bis unters Dach und Lieferung natürlich "sauschnell". Bis Du Barfuß auf deren Leim stehst, bezahlt hast, dann bekommst auch gerne mal eine Paketnummer vorab, was einen Stornierungsprozess massiv erschwert, weil die Ware sich ja "im Versand befindet" doch i.d.R. bleibt dieser Status "Sendung angekündigt " dann über Tage und Wochen unverändert, auf Nachfrage bekommst entweder keine Reaktion oder irgendwelche Ammenmärchen aufgetischt.
Ergo verbleibt Deine Vorauszahlung ohne versprochene Gegenleistung erstmal als zinsloser Kredit beim Händler, bis man irgendwann, schlimmstenfalls per Anwalt, ein Storno und eine Rückzahlung erreicht.
Trotz allem, wird diese Masche unverblümt weiterbetrieben, Du bekommst eine Info zu plötzlich einem neuen Liefertermin, weil sich das eben noch randvolle Lager, plötzlich wie von geisterhand geleert hat. Neuer Termin an einem beliebigen Mittwoch in dieser Dekade, wenn man Glück hat, aber im Shop wird fröhlich weiterhin der bewusst falsche Eindruck einer sofortigen Lieferfähigkeit erweckt, damit der nächste Dummbatz seinen zinslosen Kredit beim Händler abliefert.
Das hat nicht nur System, das ist aus meiner Sicht höchst bedenklich und erfüllt aus meiner Sicht vollumfänglich das hier
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) (weggefallen)
Denn genau das geschieht, die Händler verschaffen sich mittels vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil auf Kosten der Kunden, da ist alles dabei, sogar ein Vorsatz ist klar Nachweisbar.
Hier fehlt es ganz klar an einem richtig fetten Präzedensurteil, das richtig saftige Geldstrafen nach sich zieht und einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung.
Aus meiner Sicht 263StGB erfüllt, und nicht nur einfach sowas wie "Wettbewerbsverzerrung"
Denn einmal ist ein Fehler, zweimal ist Dummheit, aber ständig und immer wieder ist klarer Vorsatz, und dass der Lieferbarkeitsstatus auch nach belegbarer Kenntnislangung des Händlers, von der eben nicht vorhanden Lagerhaltigkeit, immer noch nicht geändert wird, belegt zweifelsfrei den Vorsatz und das System.