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Gelöschtes Mitglied 3206
Guest
Genau so und nicht andersNa, das mit dem angeblichen Defekt kann man ganz leicht klären: habe dem Käufer das mit der Abtretungserklärung der Gewährleistung angeboten, und der Händler sagt er soll die Karte dann einschicken! Aber bisher reagiert er nicht auf das Angebot
Grundsätzlich kann man sich mit dem üblichen empfohlenen Haftungsausschluss versuchen mit Nachdruck abzusichern.
Braucht man in D eigentlich nicht, weil es nicht vom Gesetzgeber vorgesehen ist Privat zu Privat für die Sache zu haften.
Dein Händler (er muss das bei 2. Käufer nicht und der Hersteller, außer EVGA macht das sowieso nicht) hat ja gewisse Großzügigkeit durchblicken lassen.
Jetzt lass dich nicht vom Käufer überreden, den Versand abzuwickeln oder sonst eine Verantwortung zu übernehmen. (sonst bleibst du noch auf Kosten hängen)
Du hast grundsätzlich deinen Teil des Vertrages eingehalten---> Funktionierende VGA....Screens hast du und die Karte ist lt Screen beim Käufer.
Der Gefahrenübergang ist jetzt beim Käufer.
Er hat im Sinne der Garantie (freiwillig) beim Händler die Möglichkeit das prüfen zu lassen.
Jetzt wird es für Käufer kniffelig. Das Vorspiel des Wandelns oder Nachbesserung will/wird er nicht bezahlen. Kann ja auch nicht so richtig das mit Mining erzählen. Der wollte schnell Wandeln und lieber eine RX6600.
Leicht zu durchschauen.....
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