Not_A_Nerd
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Natürlich, direkt Klage beim Bundesgerichtshof oder besser gleich in DenHaag einreichen.Es handelt sich m.E. hier um einen klassischen Fall des unlauteren Wettbewerbs. Es gibt hier verschiedene Urteile im Rahmen verschiedener Angebote/Verkäufe bei vermeintlich limitierten Sammelobjekten wie Münzen etc. Gemäß §5 I Nr. 1 iVm §8 UWG wäre das abmahnfähig. Leider können Abmahnungen nur von Wettbewerbern bzw. anerkannten Verbänden wie den Verbraucherschutzzentralen erfolgen. Nicht vom Kunden selbst.
Zur Verbraucherzentrale gehen und den Sachverhalt dort anzeigen. Ggf. wird die dann gegenüber Powercolor UND Mindfactory tätig, je nachdem wie MF mit der Limitierung geworben haben.
Davon abgesehen, kann eine (fehlende) Limitierung der Kaufsache bzw. eine im Nachgang festgestellt fehlende bzw. erweiterter Limitierung einen Sachmangel darstellen. Hier kann man durchaus dann als Käufer vom Vertrag zurücktreten, weil offenkundig Nacherfüllung und Nachbesserung ausfallen. Das geht dann selbst ohne Fristsetzung weil es objektiv unmöglich ist den Sachmangel (angehobene Limitierung durch Ausweitung der Produktion) zu beheben.
Also hier gibt es durchaus Möglichkeiten. GGf. Rechtsschutzversicherung beauftragen wenn vorhandern oder zum Anwalt gehen und sich die Kosten für diesen von MF zurückholen.
MF dürfte sich maximal dummstellen und höchst wahrscheinlich Dein Kundenkonto sperren. Hier würde ich daher im Vorfeld Screenshots etc. anfertigen.
Sorry, aber man kann es auch übertreiben. Er hat ein funktionsfähiges Austauschprodukt erhalten das sich via dem Zubehör limitiert. Es gab keine Werbung zu irgendeiner Art von zertifizierter Limitierung.
Beim letzten Satz, saß der Aluhut schon auf dem Kopf?