Böse Fallstricke beim Online-Kauf: Dropshipping einfach erklärt und warum der Kunde doch am längeren Hebel sitzt

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Der heutige Artikel bezieht sich auf die beiden bereits veröffentlichten und in der Fußzeile noch einmal verlinkten Artikel über den vergeblichen Kauf eines als lagernd deklarierten Artikels und die darauf folgenden Hürden für den Kunden, die eigentlich gar keine sein dürften, weil hier der Ablauf gesetzlich sehr eindeutig geregelt ist. Da aber die meisten Kunden das Geschäftsmodell hinter solchen Shops wie z.B. Galaxus, Media Markt oder auch Cyberport, Mindfactory & Co. (die Aufzählung wäre endlos) nicht kennen, habe ich mich noch einmal hingesetzt, und die wichtigsten Lehren und Informationen für Euch nach anwaltlicher Beratung zusammengefasst. Es ist wichtig zu wissen, […] (read full article...)
 
Im Prinzip ist es eine Form der Kommission, nur dass der Hersteller oder Großhändler die Ware gar nicht an den Händler und dessen Lager ausliefert, sondern das Fulfillment für den Händler übernimmt und ihm quasi nur seine Ware direkt an den Kunden versendet, nachdem der Händler eine Bestellung weiterleitet.
Ich sehe da zwei erhebliche Probleme gerade in Hype Phasen.
Sagen wir mal der eigentliche Großhändler übernimmt das Fulfillment/ Dropshipping für 10 Onlinehändler, hat 20 Smartphones auf Lager, so werden entweder in den 10 Händlershops die volle Lagermenge des Großhändlers angezeigt, oder wenn vereinbart, ein reserviertes Kontingent.
Wenn jetzt parallel in den Händlershops 50 Bestellungen eingehen, verteilt das System automatisch nach dem " wer zuerst kommt, malt zuerst" System die 20 Smartphones auf.
Die restlichen 30 Käufer gehen leer aus.
Wäre es eine Inventursoftware des eigenen Lagers, könnte die in Echtzeit die wirklichen Bestände umsetzen, das funktioniert so eher nicht, da kommt es zu zeitlichen Verzögerungen der echten Bestandsanzeige, was normal nix ausmacht.
Wenn aber HYPE Käufe anstehen, geht dieser Schuss nach hinten los, weil viel Schneller Bestellungen eingehen, als das System zeitlich abgleichen kann.
Was rauskommt haben wir ja gesehen.

Dafür gibt es aber nur drei Lösungen, nämlich entweder einigen sich Händler und Fulfiller auf ein fixes Kontingent das im Lagersystem des Händlers verwaltet werden kann.
Mann legt sich als Händler für solche Hype Produkte tatsächlich ein eigenes Lagerkontingent zu, was zwar den Gewinn minimal schmälert, aber bei solchen UVP Massenverkaufen nicht schmerzhaft sein dürfte.
Oder man weißt den Kunden bei solchen Artikel direkt darauf hin, dass es keinen eigenen Lagerbestand gibt, sondern nur den Bestand im " Außenlager" und einem die Ware gar nicht gehört, man also keinen Rechtsanspruch auf die angegebenen Mengen hat, es also auch zu Verzögerungen kommen kann, oder dazu, dass gar keine Ware kommt.

Eine quasi ähnliche Form kennt man z.B. von Partnershops, Mindfactory / Vibu.
Da wird quasi ein anders gebrandeter Shop Klon erstellt, das Fulfillment bleibt zu 100% beim Lizenzgeber wie in diesem Fall Mindfactory.
 
Oder seinerzeit Alternate und Mix :D
 
Zusammengfasst muss der Kunde einfach nur wissen und sich dessen auch bewusst sein, dass seine Position gegenüber den Shops mit extensivem Dropshipping besser ist, als er vielleicht auf den ersten Blick denken mag. Solange dieses Geschäftsmodell gut umgesetzt wird, muss man auch den Händler keinen Vorwurf machen, denn es bringt für den Kunden auch mehr Vielfalt mit sich. Alles aus einer Hand kann auch günstiger sein (muss es aber nicht). Nur bei ausgelobten Lieferterminen muss man als Kunde sehr vorsichtig sein, denn hier weist die interne Kette zwischen Händler und den externen Lieferanten immer noch die größten Schwachstellen auf.
Happy End?
 
Immer! :D
 
Oder seinerzeit Alternate und Mix :D
Ja, Mix hatte ich schon ganz verdrängt, sind einige wieder verschwunden.
Ich habe vor 20 Jahren selbst mit Wave über so einen Shop verhandelt, aber letztlich waren die Konditionen nicht zufriedenstellen, die Krümel des Kuchens waren mir klar zu klein.
Conrad hat auch seine Ableger, sich selbst unter anderem Namen als Mitbewerber zu haben ist halt manchmal sinnvoll.
 
Stimmt, wobei ich Völkner tatsächlich als günstiger empfinde.
Ja, vor allem haben Voelkner und Digitalo denn optisch ansprechenderen Webshop, gibt aber noch andere, zumindest mit Sortimentsüberschneidungen wie SMDV
 
Gut, Recht haben und Recht bekommen. So lang ist der Hebel des Kunden nun auch wieder nicht, wenn der Händler sich schlicht quer stellt oder die CallCenter-Strukturen so massiv sind, dass "da oben" nix mehr ankommt. Bei einem 2000 € iPhone kann man den (mitunter mehrjährigen) Rechtsweg verstehen. Bei einem 100 € Artikel überlegt man sich die erste 300 € Anzahlung an den Anwalt sehr gut.

Ich persönlich bin überrascht, dass wir zwar bei Dauerschuldverhältnissen schon einen sogenannten "Kündigungsbutton" haben, aber bei deutlich DEUTLICH häufiger auftretenen Onlinekäufen keine Pflicht für einen "Stornobutton" haben. Und auch sonst keine explizite Regelung existiert wie und wo man denn nun Lagerbestand und Lieferzeit anzugeben hat.
 
Komm, Onlineshopping ist ja auch noch ein neues Phänomen 😂, so schnell schießen die Preußen nicht. Viele Dinge im Netz haben bis heute keine Klare gesetzliche und europäisch einheitliche Rechtsgrundlage.
Das meiste regeln bisher Präzendensurteile.
Und es braucht eine Europäische, eigentlich sogar internationale Rechtsgrundlage, wenn nämlich der Fulfillment Anbieter oder Großhändler seinen GmbH oder Ltd in Irland, Schweiz oder auch Tschechien etc sitzen hat, dann gelten I.d.R auch die Rechtsgrundlagen des Geschäftssitzes des Vertragslassers.
Alles in allem also für den Endverbraucher höchst schwierig.
Denn der hat seinen Vertrag mit dem Händler bei dem er ein Produkt kauft, dessen Eigentümer oder nur Besitzer der Händler u.U. gar nicht ist.
Daher wäre es dringend erforderlich entsprechend zu kennzeichnen, oder für solche Produkte ein Zustandekommen des Kaufvertrags und damit Zahlung erst bei tatsächlicher Lieferung wirksam werden zu lassen.
Schwierig für den Händler.

Eine Lösung wäre zumindest ein Fest reserviertes Kontingent solcher Artikel für die jeweiligen Händler, das der Fulfiller zusichert.
Dann könnten zumindest echte Verfügbarkeiten in den Händlershops angezeigt werden. Dafür will der Fulfiller aber entweder eine Vorauszahlung oder vergibt schlechtere Einkaufspreise, das will der Händler wiederum nicht.
 
Auch hier wieder vielen Dank für den tollen Hintergrundbericht.
Als quasi reiner Juser denkt man ja immer beiden Onlinehändlern an Lagerhallen a la Tesla Brandenburg.

Und ist das Geld erst mal woanders, ist das Comeback das eigentlich nervige.

Nachdem ich letztens Stress mit einem Windows 11 Code hatte, war ich zumindestens positiv übergerascht, dass meine Kreditkartenzahlung zügig rückabgewickelt war.
Man muss sich auch mal freuen können….

Igor …vielen Dank.
 
Unter dem Strich ist Dropshipping genau das, was die VW Händler mittlerweile durch den Konzern gezwungen werden, zu betreiben. Der Kunde geht zum Händler, dieser fungiert aber nur noch als Vermittler und VW verkauft (praktisch betrachtet) das Fahrzeug direkt an den Kunden. Nur ist der Hintergrund hier ein Anderer: VW will die Händler entmachten und am liebsten nur noch große Händler mit vielen Filialen beliefern müssen. Aus Macht- und Logistikgründen. Für den Kunden läuft es aber auf das Gleiche hinaus. Hat man Ärger mit dem Auto, muss sich der Händler (quasi im Auftrag von VW) verwinden und verbiegen um Ansprüche abzubügeln. Vertragspartner indes bleibt der Händler. Viel Spaß dem beauftragten Rechtsanwalt.
 
Ja klar, der Kunde wird , nicht nur bei VW, mit vermeintlich sofort verfügbaren Neufahrzeugen mit gewünschter Ausstattung, Farbe etc zum Händler gelockt.
Dort angekommen erfährst zuerst mal, dass das Fahrzeug jetzt nicht direkt DA verfügbar ist, sondern irgendwo.
Aber man könne es schnell reservieren und ordern, dann ist es nächste Woche schon da.
Zu den kleineren oder größeren Diskrepanzen zwischen Wunschausstattung oder Farbe fallen dem Verkäufer dann massig Argumente und notfalls ein Rabatt ein.
So wird man am Ende auch auf Verdacht produzierte Modelle los, die irgendwo vor sich hin verrotten.
 
Bitte melden wenn das gute Stück angekommen ist. Der Galaxus Chef hat mittlerweile seinen privaten Fundus bemüht...🤣
Ich glaube die Nummer kann sich der Händler nicht erlauben, den "Reservierten Bestand" für Freunde und Familie offenzulegen.
Dann würde der Baum bei den Kunden aber sowas von brennen.
 
Sorry, ich bekomme schon wieder den Autothemenausschlag…😂
 
Nur mal so:
Der Vertrag wurde storniert und das Geld sogar innerhalb weniger Stunden wieder gutgeschrieben. Ich bekam gesteckt, dass vor allem das Video wohl in diversen Abteilungen diskutiert wurde. In DE zieht YT bei manchen Firmen immer noch mehr als eine Webseite. :D

Ich werde mein 13 Pro Max erst einmal weiter nutzen und für die Makros habe ich inzwischen das alte Huwai P30 Pro reaktiviert. Das Ding ist zwar schon reichlich altersmüde (Akku), aber ein paar Stunden hält es noch durch. Es kann leider kein WiFi 6 und der Upload auf das NAS ist schon arg zeitraubend, aber was solls. Da alle Apps soweit runter gelöscht wurden, ist der Speicher mit 256 GB zwar immer noch mickrig, aber reicht erst mal.
 
Wie schon geschrieben, Recht haben und recht bekommen sind zweierlei Dinge. Und ob man wegen jedem 50 Euro Rampes die Rechtschutz aktivieren will und ob das Sinn macht, muss jeder selber Entscheiden.

Leider halte ich Rache für eine Tugend und bin ein großer Fan von Kollateralschäden. Das bedeutet, jeder der Shop / Hersteller der mich abfuckt, wird während meiner gesamten Lebenszeit damit immer wieder konfrontiert. Sei es Gigabyte, mit Ihrer Mischung aus Besserwisserei und Überheblichkeit oder Mindfactory, die Kündigungsweltmeister im Bereich Geschäftsverhältnisse wegen eigenem Unvermögen.

Ich haue bei jeder sich bietenden Gelegenheit in die Tasten, ob in Foren, bei Google- oder Trusted - Shop und schreibe denkwürdige Kommentare auf Youtube.

Desweiteren kauft in der Regel keiner aus meinem Bekanntenkreis mehr dort.

Und das zieht mit der Zeit immer weitere Kreise.

Ich produziere definitiv ein X-Faches an Umsatzverlust dessen, was mir an Schäden entstanden.

So geht es doch auch und immerhin hat man im Alter ein kostengünstiges Hobby mit enormen Befriedungspotenziel. ;)
 
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