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Das muss man eigentlich gar nicht mehr groß kommentieren. Und nein, der hatte kein Handy in der Hand...
Der ist doch komplett betrunken. Wahrscheinlich Lack gesoffen.Das muss man eigentlich gar nicht mehr groß kommentieren. Und nein, der hatte kein Handy in der Hand...
A5 ist die schlimmste Strecke der Republik. Da wird selbst dann noch gerast, wenn alles steht.Es gibt auch einige wenige, die sowas mit Absicht machen. Fahrt mal früh morgens durch Frankfurt oder auf die nahegelegene "Rennstrecke" A5 zwischen Frankfurter Kreuz und Ausfahrt Langen.
Laut Anwalt nicht, wenn sie primär nur für den Privatgebrauch gemacht wurde, keine Endlosaufzeichnung ist und die Daten nicht direkt (in die Cloud oder sonstwohin) gestreamt wurden. Die DSGVO greift erst dann, wenn Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und man z.B. öffentlich auch die Kennzeichen oder Gesichter Dritter erkennen kann. Deshalb habe ich das Nummernschild ersetzt und auch geschnitten, wenn andere Fahrzeuge sichtbar wurden. Und wegen der Fußgänger habe ich die 4K-Auflösung drastisch reduziert, so dass keine Gesichter erkennbar waren.Gut, dass die Videos mittlerweile als Beweismittel anerkannt sind. Die Aufnahme selbst verstößt, genau genommen, aber immer noch gegen das Datenschutzgesetz und könnte mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fahrtenbuch kannst vergessen, wenn dann schon Elektronisch mit Karte oder noch besser mit Box.Man prüft… Behörden sind langsamer als der Audi. Aber es geht mir auch ums Prinzip. Und wenn zum Fahrtenbuch verdonnert wird.