News EVGA und die Tücken der “Eil-RMA” – wenn der Hersteller plötzlich selbst zum Scalper wird und diese RMA deshalb nichts wert ist

Ich habe keine Ahnung, was du mit ECLR meinst (vielleicht ist das aber auch wieder ein Dreher, wie oben bei MSRP).

EU Consumer Law, mein Gott. Arbeitest du bei EVGA?

Die scheinen nicht mal ihre eigenen Advanced RMA Bedingungen als Garantieversprechen zu kennen.

Für die zählt kein Händlerpreis, als Platzhalter um Waren im Shop vorrätig zu haben. Darauf haben die null Einfluss und orientieren sich an den Preisen die sie selbst ausweisen und genau darum geht es. 1700 Euro Sicherheitsleistung ist ein Verstoß gegen ihr Garantieversprechen wie sie eine Kunden A-RMA durchführen. Und diese Konditionen hat der derjenige mit gekauft, schon allein das berechtigt zur Rückgabe und ist ein "garantierter Garantiefall" (Werbeversprechen nicht erfüllt).

Wie stellst du dir das denn vor, die kaufen jetzt eine Karte im freien Markt und senden sie per A-RMA an den Bittsteller?

Genau was Herr Wallossek schreibt, Scalperkonditionen!
 
Nein, ich habe mit EVGA rein gar nichts am Hut.

Alles klar, dann ergibt die Abkürzung wieder kein Sinn (, mein Gott?).
 
Nein, ich habe mit EVGA rein gar nichts am Hut.

Alles klar, dann ergibt die Abkürzung wieder kein Sinn (, mein Gott?).
Im Rahmen einer juristischen Abkürzung schon, hast dich da irgendwie als Fachmann ausgewiesen. Mein Gott ist, einfach "mein Gott" warum so kompliziert! Manchmal hilft einfach klarer Menschenverstand und nicht das ECLR wie European Competition Law Review, oder translate: Publikation und Nachweise zur Prüfung/Überprüfung/Regelung des europäischen Werberechts. Die Bedingungen zum Vertrieb sind in den EU Richtlinien ausgewiesen, dazu zählen auch Garantie- und Gewährleistung.

Es ist nicht einfach nur Scalping, sondern klarer Vertragsbruch! Das ist nie trivial und sollte einem zu denken geben.

Vermutlich wars jetzt der Pratikant, Fehlbesetzung wegen covid 19.
 
§ 302a des Strafgesetzbuchs legte fest, dass Ausbeutung von Notlagen außerhalb des gesetzlichen Rahmens mit Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen geahndet werden kann.

Ab im den Knast mit EVGA :p:D:p:D

Die werden nicht genug Geräte zurückgelegt haben für ihr schickes Eil Rma.
 
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Na heutzutage haben schon einige eine KK

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/171485/umfrage/marken-der-persoenlichen-kreditkarten/

und gerade in den USA wo EVGA stark vertreten ist hat doch dast jeder eine KK.
USA interessiert nicht und eine Kreditkarte ist keine Frage des Einkommens. Ich kenne eine Menge Gutverdiener, die keine haben. Und die, die keine haben, müssen in Vorkasse. Das Doppelte dessen, was sie schon einmal bezahlt haben.
 
Im Rahmen einer juristischen Abkürzung schon, hast dich da irgendwie als Fachmann ausgewiesen. Mein Gott ist, einfach "mein Gott" warum so kompliziert! Manchmal hilft einfach klarer Menschenverstand und nicht das ECLR wie European Competition Law Review, oder translate: Publikation und Nachweise zur Prüfung/Überprüfung/Regelung des europäischen Werberechts. Die Bedingungen zum Vertrieb sind in den EU Richtlinien ausgewiesen, dazu zählen auch Garantie- und Gewährleistung.

Ja Danke dir. Was ich meinte, ist dass die von dir verwendete Abkürzung in dem Zusammenhang keinen Sinn macht. Wie du es ja selbst geschrieben hast, handelt es sich um ein Journal, welches informiert, aber nicht um eine gültige und rechtskräftige Rechtssprechung / einen Gesetzestext.

Jeder kann seine Meinung ja frei vertreten, dass habe ich hier auch gemacht, und ziehe mich damit aus dieser "Diskussion" auf Grund des Verlaufes einmal zurück ;) (y)
 
…Ausbeutung von Notlagen außerhalb des gesetzlichen Rahmens mit Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen geahndet werden kann.

Aber ich zweifle stark an, dass das Fehlen von Unterhaltungselektronik als Notlage angesehen wird. 😉

Aber nochmal zum Bericht: ich find 1.700€ schon sportlich aber wenn man auch Kreditkarte hinterlegen kann gehts doch eigentlich und ist nicht dramatisch.

Die werden sich was bei gedacht haben und wahrscheinlich wird oft genug Schindluder mit dem Angebot der Eil-RMA getrieben.
 
...aber nicht um eine gültige und rechtskräftige Rechtssprechung / einen Gesetzestext.

Jeder kann seine Meinung ja frei vertreten, dass habe ich hier auch gemacht, und ziehe mich damit aus dieser "Diskussion" auf Grund des Verlaufes einmal zurück ;) (y)
Die sieht ziemlich einfach aus:
1. angemessene Frist setzen (die hat sich EVGA schon selbst gesetzt)
2. nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten
3. Schadenersatz verlangen
4. auf Vertragserfüllung bestehen
5. bei Verzögerung entstandenen Schaden (Verzugsschaden) geltend machen (Grafikkarte beruflich?).

Wenn das Vertrauensverhältnis zu EVGA aufgebraucht ist:
6. Rücktritt vom Vertrag wobei geleistete Sicherheitsleistungen oder jede jegliche Vorauszahlung zu erstatten sind
(zum Beispiel auch wenn die Nachlieferfrist abgelaufen ist=3 Werktage zum MSPR (siehe Webseite)=Advanced RMA oder nicht zu den Konditionen bei Kauf zu Stande kommt).

Punkt.

EVGA hat das hat zu tragen. Das ist rechtlich völlig konform, kannst du gerne nachlesen.

Werbung für Produkte ist Teil des Marketing und dazu zählen auch die Konditionen der RMA oder Garantien (in welcher Form auch immer). Egal ob freiwillig oder nicht sind sie Bestandteil des Kaufvertrags. Mehr gibt es dazu nicht zu wissen. Die Kritik an dem Verhalten ist berechtigt.

*natürlich kann jeder seine Meinung dazu äußern, wäre ja schlimm wenn nicht.
 
Hallo
Hatte selber vor wenigen Wochen eine Advanced-RMA wegen einer Rtx 3090 FTW3 Ultra(Powerbalancing). Ich habe für diese Karte ca. 2550 € bezahlt (war und ist sie mir Wert). Als Kaution habe ich 1550€ gezahlt. Weniger als der Neupreis.Da kann man schon mal auf schlechte Gedanken kommen.Ich bin voll mit der Evga RMA Abwicklung zufrieden. Welcher Hersteller bietet denn sonst diesen Advanced Service. Gut. Wer das Geld nicht hat wird sich natürlich ärgern aber Thats Life. Ich denke da hat man sich bei Evga vertan oder man will viele unberechtigte RMAs einschränken denn man bekommt ja sofort eine nagelneue Karte und keine reparierte. War jedenfalls bei mir so. Fehler werden überall gemacht und man kann es nicht jedem recht machen. Ich hatte schon Grafikkarten mehrerer Hersteller und da lief es viel schlechter mit der Garantie.Und Igor wieviele Fälle sind dir denn bis jetzt bekannt wo das so gelaufen ist und wie viele Fälle kennst du wo alles absolut fair abgelaufen ist?
 
Das ist der Preis der FTW3, der augenscheinlich auf der Webseite ausgewiesen wird und damit alles i.O.. Da wurde sich an die vereinbarten Konditionen gehalten.

Ich kann nur keine Sicherheitsleistung für ein Premiumprodukt verlangen, wenn ich nur Highend gekauft habe. Was es einem Wert ist spielt dabei keine Rolle. Man kauft ja bei EVGA genau wegen diesem Versprechen, sonst könnte ich auch jeden anderen Hersteller bevorzugen.
 
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lest Ihr eigentlich, was ich schreibe? Die Sicherheitsleistung wurde kürzlich erst von 800 auf 1700 angehoben. ich möchte nicht wissen, was die 3090 jetzt dort wert ist. 2500? 3000?
 
Das ist nach den Bedingungen gar nicht möglich. Sonst müsste EVGA das komplette Portfolie auf deren Webseite im Preis anheben (MSPR), dass heißt die Karten kosten dann offiziell die 2500-3000 Euro. Betrug wegen irreführender Werbung? Strafbare Werbung = §16 UWG. Das ist ein klassischer Fall für das Wettbewerbsstrafrecht. Langsam sollte EVGA reagieren.

Nachträglich aber nicht möglich, Stand heute sind die Preise noch auf altem Niveau. Dann sollten Sie zu dem Thema gleich noch einen Artikel verfassen.:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator :
Ich maße mir gar keine rechtliche Beurteilung einer freiwilligen Leistung an, nur eine moralisch-ethische. Bisher war mir da EVGA in eher guter Erinnerung, was natürlich auch für viele Kunden ein stakes Kaufargument ist. Wenn es aber im Nachhinein so gedreht wird, wie jetzt gerade geschehen, dann frage ich mich schon nach dem Sinn oder besser Unsinn dieser Leistung. Denn am Ende ist erst einmal fast das Dreifache des Kaufpreises dem finanziellen Budget entzogen worden, wobei trotzdem nur eine Karte dem Käufer gehört.

Die Argumentation mit dem Kreditkarten-Deposit ist auch so eine Sache, denn bei diesen Summen gibt es meist eine Anfrage an das Institut. Auch unangenehm.
 
Letztlich ist es eine Bestätigung, dass ein Hersteller nichts an der Preislage im Markt ändern will. Man hätte ja zumindest im eignen Support die Möglichkeit, den interessierten Kunden zu beweisen das man mit dem Markt nicht konform geht. EVGA ist es scheinbar egal.

Ich denke sie und ich wissen wahrscheinlich, dass mit dem Preisdumping der letzten Jahre vor allem im Bereich der Marketingsstrategien in Segmenten wie Technologie/Hochtechnologie, Marktanteile/Kundschaft/Käuferkraft aufgebaut wurde und man nun reichlich abschöpft, was man die Jahre investierte. Deshalb ist es müßig anzunehmen, dass sich an den Preislagen für die Zukunft etwas wesentliches ändert und Hersteller diese Gewinne nicht mitnehmen. Mitnichten.

Dieser spezielle Fall zeigt es auf und ist eine klare Bestätigung dafür, dass Werbeversprechen, dem auch nicht im Weg stehen, irreführend sein können, Konditionen angepasst werden wie es beliebt, weil in rechtlicher Grauzone. Wer es mitmacht ist leider zu Teilen selbst Schuld. Wie beschrieben, bleibt den Contentkreativen leider nichts anderes, wenn man beruflich darauf angewiesen ist.

Danke für diese freie (kritische) Presse und "Pfui" EVGA.
 
Wieder ein Grund mehr um Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Zumal ich bei Garantieabwicklung genau keine vorgeschriebenen Rechte extra habe.
 
Das mit den zwei Karten zieht nicht, denn die vorab geschickte Karte bleibt bis zum physikalischen Eingang der anderen Karte und dem Abschluss des Vorgangs Eigentum von EVGA. Das ist in jedem Fall auch justiziabel.


Lt. Bericht ist es doch so das nach bezahlen der Kaution die neue Karte verschickt wird, ohne das die alte Karte schon eingegangen ist?
Daher ja die Frist zum einsenden der defekten Karte zum, auszahlen der Kaution!

Demzufolge könnten Scalper/Betrüger druchaus eine defekte Karte vortäuschen, den Eilantrag beauftragen und bekämen so schneller als sonst eine Karte nahe der UVP und hätte auch die alte noch.

Ich befürworte das von EVGA nicht, könnte mir aber durchaus vorstellen das dass schon so oft passiert ist, das EVGA zu dem Schritt gezwungen wurde.
 
Gewährleistung kann aber auch einen Pferdefuß haben wenn das original erstandene Modell nicht mehr erhältlich ist. Dann gibts eventuell nur den Kaufpreis zurück. So ähnlich wie die Causa Digitec.
 
Sorry Igor aber mal ganz ehrlich. Was soll eine Anfrage beim Kreditkarteninstitut ausmachen .Bei jeder Nutzung weiß das Institut was du wann,wo und zu welchen Konditionen erwirbst .Dein Handy weiß auch mehr als genug über dich und dein Nutzungsverhalten.Und zum Thema moralisch ethisch. Evga ist kein Wohlfahrtsunternehmen mit sozialem Charakter sondern eine Firma die Geld verdienen will. Es ist nur eine Zusatzleistung die du in Anspruch nehmen kannst oder nicht.Nicht mehr nicht weniger. Wenn du möchtest nutze sie oder eben nicht. Asus hat ja auch keine Probleme damit neuerdings Scalper-Preise für ihre Grafikkarten zu nehmen. Wie unmoralisch! Pfui
Und ja es läuft im Moment etwas unglücklich für Evga aber auch andere Firmen wie zb Intel haben nicht immer alles im Griff.
 
Sorry Igor aber das ist ein schlechter Artikel, Glaube hier will, wer EVGA durch den Dreck ziehen.
 
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