Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vs. Forum: Der Marktplatz fällt leider (vorerst) weg

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Ich verstehe, dass sich hier viele aufregen insbesondere, da das neue Gesetz wohl nicht genau genug formuliert ist.
Andererseits ist das Gesetz die Folge davon, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen auf diesen Seiten gewerbsmässig verkaufen ohne die geltenden Steuergesetze einzuhalten. Ich bin mir z.B. sehr sicher, dass die ganzen Profi-Scalper die während des Grafikkartenbooms massiv verdient haben, keine Steuern abgeführt haben.
Es ist halt wie immer, wenn die Leute es überziehen reagiert selbst die lahmste Institution irgendwann. Leider halt nicht immer zielgerichtet und mit erheblichen Kolateralschaden.

Cunhell
 
Das Schlimme ist die Schwammigkeit des Gesetzes. PayPal meldet mittlerweile auch jeden Pups ans Finanzamt. Es gibt leider noch keine exemplarischen Prozesse oder Formen einer konkreten Auslegung mit Symbolcharakter, was der findigen Abmahnindustrie mal wieder Tür und Tor öffnet, indem man die diffuse Angst der Betroffenen ins Geschäftsmodell gleich mit einbaut.

Im Vergleich zu anderen Webseiten ist unser Marktplatz ja überschaubar gewesen. So gesehen, trifft es uns eigentlich nicht spürbar. Andere haben durch solche Unterforen viel Traffic generiert, der nun erst einmal wegfallen dürfte. Das ist nicht schön für alle betroffenen Betreiber.
Sehr interessant, danke.
Was genau teilt PP denn mit dem Finanzamt? Wäre ja interessant zu wissen.
Ist vielleicht ein guter Artikel dazu bekannt?

PP ist laut dem kuketsblog aus Datenschutzgründen ja sowieso keine Empfehlung.
https://www.kuketz-blog.de/empfehlungsecke/
 
PayPal hat meine Bankdaten, das reicht völlig aus. Bei einem reinen Verdacht kann das FA zwar keine genaue Analyse meiner Vermögenswerte vornehmen, aber bei bestimmten Kontenbewegungen wohl schon irtgendwie mit reinschauen. Keine Ahnung, ich habe ja nichts zu verbergen. :D
 
Paypal ist ohnehin eine Pest. Ich hatte in meinem Onlineshop mal auf eine Paypal-Seite hinsichtlich Ratenzahlung verlinkt. Die haben das auf meiner Webseite Geschriebene wie auch immer geprüft und erst einmal sämtliche Auszahlungsmöglichkeiten des Kontos gesperrt. Nachdem das dann gelöscht war, wurden Auszahlungen wiederhergestellt. Und das bei einem seit 5 Jahren bestehenden Konto OHNE (!) jemals bestandene Konflikte.

Nun stelle Dir mal vor, dass Deine Hausbank auf diese Idee käme, weil Du was auch immer verlinkt hast, was wohl nicht mehr aktuell war/ist. Schwupps, kannst nicht mehr auf einen sechsstelligen Betrag zugreifen.
 
Das wird wohl zur Folge haben, dass die meisten, wenn nicht alle, Flohmärkte von Foren geschlossen werden.
 
Das Gesetz hat durchaus einen wichtigen Hintergrund (schau mal auf iBääh was für Menge einige private Verkäufer da im Angebot haben und verticken) aber wie üblich hat die deutsche Gesetzgebung da teils völlig hirnverbrannte Formulierungen verwendet die mitunter deutlich mißverstanden werden können.
 
Naja, andererseits brauchen Gesetze eben häufig eine gewisse Schwammigkeit, weil ja nie alles erschöpfend aufgelistet werden kann. Das Problem ist halt nur, dass man sich als Otto-Normal-Bürger meist nicht den Gang durch die Instanzen leisten kann um die Schwammigkeit aufzulösen. Bzw. kommt dann halt das schöne Sprichwort mit dem "Vor Gericht und auf hoher See... " zu tragen.
 
Ich bin mal auf den ersten Gerichtsentscheid gespannt, wenn es mal einen trifft, der willens ist den Steuerbescheid und den Status als Gewerbetreibender anzufechten.
Auf eBay gab es bisher ja immer die 2500,- € Grenze, die aber wieder rehabilitiert wurde, sobald die Ware verkauft war.
 
Könnte man den Marktplatz dann nicht wirklich wie vorgeschlagen zu einer Linksammlung umfunktionieren, wenn User Hardware auf anderen Plattformen anbieten?

Komischerweise haben andere vergleichbare Betreiber noch nicht ihre Marktplätze geschlossen. Hab mir die Hintergründe nicht näher angeschaut, wie Igor schon schrieb hielt sich die Aktivität hier ja schwer in Grenzen. Da dürfte kaum einer an die kritische Anzahl von Aktivitäten gekommen sein. ;)
 
Tja, der Bürger wird immer mehr ausgepresst, selbst wenn er SEINE gebrauchten Sachen verkaufen will. Vater Staat braucht Geld, nur darum geht es.
Naja, ich denke nicht, dass das FA Gebrauchtverkäufe besteuert (können sie auch gar nicht). Es will ja erst mal "nur" informiert werden. (Bin gespannt, was die mit dem Datenwust dann anstellen).

Es ist hier nicht der böse Staat das Problem, sondern die vielen tatsächlich gewerblichen Verkäufer auf eBay und Co., die an der Steuer vorbei handeln.

Es ist doch immer so: Es gibt böse Buben, die ein nachlässiges Gesetz oder Handhabung für sich ausnutzen und somit die Gesellschaft insgesamt prellen. Dann muss man die Daumenschrauben anziehen, um denen das Handwerk zu legen, und das trifft dann aber immer auch einen großen Teil der rechtmäßig handelnden Menschen.

Die sich dann lautstark über den Staat beschweren, statt über die bösen Buben.
 
Es ist hier nicht der böse Staat das Problem, sondern die vielen tatsächlich gewerblichen Verkäufer auf eBay und Co., die an der Steuer vorbei handeln.
Ja das sieht man bei ebay im Vinyl Bereich sehr oft.
Da werden angeblich LPs aus Plattensammlungen verkauft, machen manche Verkäufer teilweise seit Jahren.
Natürlich alle als private Verkäufer registriert.
 
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Naja, ich denke nicht, dass das FA Gebrauchtverkäufe besteuert (können sie auch gar nicht). Es will ja erst mal "nur" informiert werden. (Bin gespannt, was die mit dem Datenwust dann anstellen).

Es ist hier nicht der böse Staat das Problem, sondern die vielen tatsächlich gewerblichen Verkäufer auf eBay und Co., die an der Steuer vorbei handeln.

Es ist doch immer so: Es gibt böse Buben, die ein nachlässiges Gesetz oder Handhabung für sich ausnutzen und somit die Gesellschaft insgesamt prellen. Dann muss man die Daumenschrauben anziehen, um denen das Handwerk zu legen, und das trifft dann aber immer auch einen großen Teil der rechtmäßig handelnden Menschen.

Die sich dann lautstark über den Staat beschweren, statt über die bösen Buben.
Doch. Wenn Gewinnerzielungsabsicht dahintersteckt schon. Dann wird ein Gewerbe unterstellt. Die Frage ist nur (ausser Immobilien und Autos), wie da ein Gewinn ermittelt werden will vom FA...
 
Doch. Wenn Gewinnerzielungsabsicht dahintersteckt schon. Dann wird ein Gewerbe unterstellt. Die Frage ist nur (ausser Immobilien und Autos), wie da ein Gewinn ermittelt werden will vom FA...
Dann ist es ja auch ok. Wenn der Privatmann seine alte GPU verkauft, ist sicher keine Gewinnabsicht dahinter und lässt sich auch nicht unterstellen.

Wenn man in Massen Zeugs aufkauft und dann bei eBay verscherbelt, sieht die Sache anders aus.
 
Siehe z.B. hier: https://forum.golem.de/kommentare/s...en-gebrauchs/158770,6430774,6430774,read.html

Wie du bereits schreibst - der *Privatverkauf* von *Gegenstaenden des taeglichen Gebrauchs* stellt keine Einkuenfte im Sinne des §23 EStG dar (§23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG)

Die Feststellung, ob die Verkaeufe privat stattfinden oder bereits ein gewerbliches Handeln darstellen, sowie ob es sich im speziellen um Gegenstaende des taeglichen Gebrauchs handelt stellt jedoch eine rechtliche Wuerdigung dar. Diese soll (und kann) allerdings nicht durch den Plattformbetreiber getroffen werden.

Deswegen sollen die Plattformbetreiber alle Faelle, in denen die Anzahl/der Wert von Verkaeufen oberhalb bestimmter vom Gesetzgeber festgelegter Grenzen liegen, an die zustaendige Behoerde melden. Diese kann dann entscheiden was mit diesen Meldungen geschieht (geh mal davon aus, dass im Rahmen eines Risikomanagements nur ein Teil der gemeldeten Faelle tatsaechlich jemals bei einem Bearbeiter auf dem Schreibtisch landet), sowie eine rechtliche Wuerdigung des jeweiligen Gesamtfalls vornehmen.

Meine Meinung zum Zweck des Gesetzes:
Es soll den Finanzbehoerden erleichtert werden Steuerpflichtige auszumachen die auf den Plattformen als "private" Verkaeufer auftreten (und dann das Angeben in der Steuererklaerung "vergessen"...), aufgrund des tatsaechlichen Umfangs ihrer Taetigkeit aber eigentlich einen Gewerbebetrieb fuehren und dies entsprechend in der Steuererklaerung ausweisen muessten.

Dazu dann noch Dinge wie die Spekulationsfrist:
 
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Ohne jetzt was kriminelles machen zu wollen oder es jemanden zu unterstellen, aber man kann ja eine Auktion einstellen und den Artikel anbieten.
ob man den Verkauf dann offiziell über die Plattform abwickelt ist eine andere Sache
 
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Lt. aktuellem Recht wurde die Grenze rein quantitativ gezogen. Die Frage, ob ich allein aus der Anzahl oder dem Wert darauf schliessen kann, ob es gewerblich oder Privat ist will ich gar nicht mal stellen. Thema Haushaltauflösung.
Aber die FA bekommen diese dann gemeldet. Wer prüft es und nach welchen Kriterien? Wie erkennt ein FA-Mitarbeiter, ab wann es gewerblich ist?

Ok, 30 Grafikkarten zur UVP oder darüber, keine Frage. Das lässt sich noch leicht beurteilen.
Aber Musik-CD-Sammlung verkaufen? Alle CD's einzeln zu 3 € je Album, 5,-€ je Sampler? Vielleicht noch die DVD/BD-Sammlung, weil man nur noch streamt? Plötzlich bin ich Gewerbetreibender im Musik bzw. Filmgeschäft?
Oder eine alte "Vintage-High-End-Stereoanlage", von Opa geerbt für das doppelte des ursprünglichen UVP (Inflation und Euroumstellung sei dank) verkauft?

Stell ich mir schwierig vor.
 
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Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Lt. aktuellem Recht wurde die Grenze rein quantitativ gezogen. Die Frage, ob ich allein aus der Anzahl oder dem Wert darauf schliessen kann, ob es gewerblich oder Privat ist will ich gar nicht mal stellen. Thema Haushaltauflösung.
Aber die FA bekommen diese dann gemeldet. Wer prüft es und nach welchen Kriterien? Wie erkennt ein FA-Mitarbeiter, ab wann es gewerblich ist?

ok, 30 Grafikkarten zur UVP oder darüber, keine Frage. Das lässt sich noch leicht beurteilen.
Aber Musik-CD-Sammlung verkaufen? Alle CD's einzeln zu 3 € je Album, 5,-€ je Sampler? Vielleicht noch die DVD/BD-Sammlung, weil man nur noch streamt? Plötzlich bin ich Gewerbetreibender im Musik bzw. Filmgeschäft?
Wenn man einfach offen damit umgeht, und das FA selbst von dem Privatverkauf von einigen 100 CDs/BDs in Kenntnis setzt, ist das kein Problem.

Es liegt schon auch ein bisschen an einem selber. Wenn ich monatelang jeden Monat 100e CDs verkaufe, dann ist das offentichtlich nicht mehr privat. Und ich sehe nicht ein, solche Menschen zu schützen, weil manche sich auf den Schlips getreten fühlen, weil man nicht einfach alles ohne jede Kontrolle machen kann.
 
Sachen von täglichen Gebrauch, wie zb eine Jeans die du verkaufst die 1 Jahr im Schrank lag und 10 Euro kostet wird sie steuerlich nicht angerechnet.
 
Warum habe ich das Gefühl dass das ein oder andere Finanzamt relativ bald zusätzliche Angestellte suchen wird? ;)
 
Ich verstehe, dass sich hier viele aufregen insbesondere, da das neue Gesetz wohl nicht genau genug formuliert ist.
Andererseits ist das Gesetz die Folge davon, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen auf diesen Seiten gewerbsmässig verkaufen ohne die geltenden Steuergesetze einzuhalten. Ich bin mir z.B. sehr sicher, dass die ganzen Profi-Scalper die während des Grafikkartenbooms massiv verdient haben, keine Steuern abgeführt haben.
Es ist halt wie immer, wenn die Leute es überziehen reagiert selbst die lahmste Institution irgendwann. Leider halt nicht immer zielgerichtet und mit erheblichen Kolateralschaden.

Cunhell
Das Hauptproblem hier ist wohl die fehlende Genauigkeit, also das was Igor als "schwammig" beschreibt. Bei Rechtslagen ist sowas immer problematisch, denn die Rechtsunsicherheit richtet auch ziemlichen Schaden an. Ginge mir ja auch so, warum hier das Risiko eingehen, daß man am Ende trotz bester Absicht noch rechtlich belangt wird. Vielleicht gibt's ja bald ein Gerichtsurteil, daß den Rechtsstand besser definiert als es das Gesetz im Moment tut.
In dem eher weiteren Zusammenhang würde mich auch interessieren, ob das Gesetz es auch z.B. der zum Teil durchaus sehr organisierten Kriminalität (Diebstahl auf Bestellung, dann Verkauf online) schwerer machen sollte, und ob es das tatsächlich tut bzw kann.
 
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