Update vom 15.12.2024
Ich habe mittlerweile damit abgeschlossen. Hier gibt es dazu, falls sich nicht noch etwas Weltbewegendes ereignet, den finalen Artikel:
Märchenleitpaste 2.0 oder die Fehl-Interpretation des Wärmeleitpasten-Geschäfts
Update vom 06.12.2012
Da ich großen Wert auf Transparenz lege und dies sowohl im Interesse der Leser als auch im Sinne von X-Apply ist, habe ich zur im Artikel geschilderten Firmengeschichte und den Abläufen mittlerweile selbst noch einige Dinge recherchiert, auch wenn man sich natürlich zunächst erst einmal auf die Erstaussagen der Beteiligten stützt. Hier gilt es natürlich auch, seine eigene Euphorie, die der bereits akquirierten Kunden und die der Leser in die richtigen Bahnen zu lenken. Die Unschuldsvermutung darf man natürlich nicht außer Acht zu lassen, muss aber trotzdem nachfragen.
Man wird sich natürlich fragen, warum ich diesen Artikel so veröffentlicht habe, aber es war mein damaliger Stand der Kenntnisse und Nachfragen. Viele der Informationen, die mich jetzt zu diesem notwendigen Update veranlasst haben, habe ich erst nach Veröffentlichung des Artikels bekommen, bzw. ich hätte sie sogar nie bekommen, wenn ich den Artikel nicht geschrieben hätte. Bis zur abschließenden Klärung habe ich den unter dieser URL veröffentlichten Artikel in der bekannten Form erst einmal offline genommen, denn nicht alle der geschilderten Umstände stimmen bzw. sind vollständig.
Deshalb werde ich jetzt bereits heute zu einigen Punkten erste Erkenntnisse veröffentlichen und die Leser bis zur abschließenden Klärung dann weiter an dieser Stelle auf dem Laufenden halten. Ich hoffe, natürlich auch im Interesse von X-Apply, dass sich die Fragen, welche sich durch die von Dritten vorgebrachten Äußerungen und Informationen stellen, zeitnah beantworten lassen. Als ich im ersten Artikel von einem Krimi geschrieben habe, wusste ich gar nicht, wie nah dran ich da liegen würde
Exklusivität
Der aktuell einzige Kunde für ein Produkt zu sein (falls überhaupt) heißt nicht, exklusiver Kunde zu sein, da dies eine vertraglich geregelte Ausschließlichkeitsvereinbarung voraussetzen würde. Dies ist aber nachweislich nicht der Fall. Fakt ist, dass es keinen Exklusivvertrag von X-Apply und Dow bzw. dem deutschen Distributor gibt und die betreffende Paste auch bisher nie nach Deutschland geliefert wurde. Wenn ich Dow als Außenstehender (denn ich bin ja nicht X-Apply) zu solchen Vertragsdetails natürlich nicht befragen kann (denn das würde mir auch keiner beantworten), sondern wie jetzt, den unangenehmen Umweg über Dritte gehen muss, dann hätte ich dies so im Text nicht widerspruchslos übernehmen dürfen. Das ist mein Versäumnis, das ich heute wieder geraderücken muss.
Ich habe X-Apply um eine Stellungnahme gebeten und werde dies auch im Laufe der Aufarbeitung mit veröffentlichen, sofern man mir plausible Unterlagen zur Verfügung stellt und auch solide Antworten. Auch wenn ich mich am Ende ausgenutzt fühle, habe ich X-Apply zumindest eine Plattform geben, was ich so nicht hätte tun sollen. Unschuldsvermutung hin oder her, aber nur die Fakten zählen.
Da ich mittlerweile weiß, dass Dow bisher keine Paste in Deutschland an X-Apply verkauft hat, habe ich X-Apply damit konfrontiert. Die Antwort war, dass man bis zur Genehmigung und dem Bezug aus Deutschland die erste Ladung Paste im Ausland gekauft habe. Das wiederum dürfte Dow und auch den deutschen Distributor sicher nicht gefallen und wurde mir damals aus genau diesen Gründen auch nicht kommuniziert. Stand heute wurde die erste Batch, die im Dezember in den Handel kommen sollte, mutmaßlich in Großbritannien bei dem dortigen Distributor gekauft, dann über Rotterdam an einen holländischen Fullfillment-Anbieter geliefert, in Bayern (Feldkirchen) in die erwähnten Glastuben gefüllt und erlitt dann beim Spediteur einen Brandschaden. Aktuell versuche ich, hier weitere Informationen zu bekommen, denn etwas nebulös ist das Ganze immer noch und es stellen sich neue Fragen.
Lagerhallenbrand
Der im Artikel erwähnte Lagerhallenbrand ist der kritischste Teil der ganzen Story, denn hier sind ja auch unbeteiligte Geschädigte mehr oder weniger direkt betroffen. Ich habe mich bei dem Inhaber der Dachdeckerei bereits schriftlich gemeldet und ihm auch mein Bedauern ausgedrückt, denn persönliches Leid gehört nicht in die Öffentlichkeit, nur weil voreilige Schlüsse gezogen wurden. Die einzige Parallele, die zwischen dem Abfüller und dem Dachdecker bestehen dürfte, liegt in der räumlichen und zeitlichen Nähe der Geschehnisse. Nachprüfen konnte ich die Aussage von X-Apply zum Brandort damals leider nicht, denn bis heute existiert aus ermittlungstaktischen Gründen eine Nachrichtensperre. Allerdings bekam ich die Freigabe der verwendeten Bilder von der Feuerwehr in Miesbach, was zur Annahme führte, dass der Brandort auch der Schadensort für die Lieferung war. Ich möchte hier auch öffentlich noch einmal bei der Familie Neureither um Entschuldigung bitten, denn ich hätte das nicht in dieser Form übernehmen dürfen.
Quadrosilan
Außerdem habe ich mich im Verlaufe der letzten Tage und im Rahmen eines geplanten Artikels über die Haltbarkeit von Polymeren und Siloxanen als studierter Nicht-Chemiker noch einmal mit einem guten Bekannten an den Tisch gesetzt, weil ich generell an Themen wie Durability und Produktsicherheit interessiert bin. Abiturwissen allein reicht da nicht aus, so dass ich mich auch gern und öfters weiterbilden lasse. Auch diesbezüglich muss ich noch etwas richtigstellen.
Die im Sicherheitsdatenblatt (SDB) erwähnten Inhaltsstoffe umfassen u.a. auch 2,6-cis-diphenylhexamethylcyclotetrasiloxane (Handelsname Quadrosilan), allerdings lag hier eine Fehlinterpretation vor, der ich zunächst aufgesessen bin. Die dort aufgeführte Menge wird Erstens in keinster Form die Matrix beeinflussen können, sondern es sind Zweitens reine Warnhinweise auf mögliche Spuren bzw. Verunreinigungen, die mit der ausgewiesenen Obergrenze enthalten sein könnten (so wie “könnte Spuren von Nüssen enthalten”), es aber nicht müssen. Denn Quadrosilan ist ein Östrogen und kein Mittel zur Verbesserung der Matrix. Das wiederum könnte ich als über 60-Jähriger später mal zur Prostatabehandlung bekommen, im Fall der Fälle.
Zwischenfazit
Im Zweifelsfall gilt für X-Apply immer noch die Unschuldsvermutung und es wird wichtig sein zu sehen, wie sich der Wirtschaftskrimi – und nichts anderes ist es mittlerweile – weiterentwickeln wird. X-Apply ist neu im Geschäft, das sollte man dem Startup zumindest zugutehalten. Allerdings sind viele der gemachten Aussagen, egal ob sie bewusst oder unbewusst so gemacht wurden, falsch oder zumindest unzureichend und hätten Dritten gegenüber (da gehöre ich mit dazu) so nicht gemacht werden dürfen. Um den Markt mit einem guten Produkt erfolgreich betreten zu können, gehören auch Offenheit und Transparenz im Vorfeld mit dazu. Da habe ich mich leider auch ein Stück weit täuschen lassen.
Ich habe X-Apply um schnelle Aufklärung der Umstände gebeten, also Beschaffung und Logistik bis hin zum Vertrieb. Darüber werde ich dann auch wertfrei berichten, zumal die Paste als solche außerhalb der Diskussion steht, denn die ist wirklich gut. Nur sind die Details rund um den gesamten Werdegang genau das nicht. Hier ist wirklich eine umfassende und offene Aufarbeitung gefordert, die ich liefern werde. Bis dahin bleibt der Originalartikel offline, das bin ich den Lesern und vor allem auch den Brandgeschädigten schuldig und werde meinen Teil zur Klärung natürlich beitragen.
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