Die Alpenföhn Blitzeis Wärmeleitpaste wird vom Hersteller vollmundig mit einer angeblich extremen Wärmeleitfähigkeit von 15,2 W/m·K beworben. Diese beeindruckende Zahl soll natürlich suggerieren, dass es sich um die ideale Wahl für alle handelt, die maximale Leistung anstreben. Doch wie so oft klaffen Anspruch und Wirklichkeit mal wieder weit auseinander. In der Praxis zeigt sich nämlich, dass die Paste in Bezug auf die Wärmeleitfähigkeit zwei Gesichter hat und bei Erwärmung sogar dazu neigt, diverse Gase freizusetzen (outgassing), was zu einer Blasenbildung in der aufgetragenen Schicht führt. Diese Blasenbildung beeinträchtigt die Haltbarkeit erheblich und kann die Kühlleistung des gesamten Systems auf Dauer auch negativ beeinflussen. So wird aus dem vermeintlichen Hochleistungsprodukt schnell ein Risikofaktor für die Systemstabilität. Und genau darüber muss ich heute schreiben, denn aktuell wird diese Paste in diversen Foren gehypt. Da muss man einfach handeln.
Zumal die aufgerufenen Preise ab 12 Euro (inklusive Versand) für nur zwei Gramm schon an Wegelagerei grenzen, wenn man sich die soliden Mitbewerber im Performance-Mittelfeld anschaut. Denn es geht deutlich günstiger und auch besser. Foren-Influencing ist immer so ein Ding. Einer haut Einen raus und alle rennen dann hinterher…
Verstöße gegen rechtliche Vorschriften
Eigentlich müsste ich diesen Absatz bei fast allen Pasten voranstellen, aber es ist einfach mal wieder an der Zeit, da es hier ein deutscher Anbieter ist: Die Inverkehrbringung von Wärmeleitpaste in Deutschland und der EU erfordert die Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben, insbesondere im Rahmen der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006). Eine der zentralen Anforderungen ist die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern, die detaillierte Informationen zu den chemischen Eigenschaften, möglichen Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen eines Produkts enthalten müssen. Das Fehlen solcher Sicherheitsdatenblätter stellt nicht nur einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben dar, sondern birgt auch potenzielle Gefahren durch unsachgemäßen Umgang.
Gemäß der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) ist eine eindeutige Kennzeichnung von chemischen Produkten vorgeschrieben, um Nutzern auf den ersten Blick Informationen über Gefahrenklassen und Vorsichtsmaßnahmen bereitzustellen. Die fehlende Kennzeichnung erschwert es den Anwendern, die potenziellen Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren, was sowohl die Sicherheit als auch die Rechtssicherheit gefährdet. Die Registrierung von Stoffen und Gemischen in relevanten Datenbanken, wie etwa dem Europäischen Chemikalienregister (ECHA-Datenbank), ist ebenfalls vorgeschrieben. Diese Datenbank ermöglicht die Nachverfolgung chemischer Stoffe, ihre Klassifizierung und die Einhaltung der REACH-Anforderungen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die zuständige Behörde in Deutschland, bei der Unternehmen Chemikalien registrieren und Informationen einreichen müssen. Eine fehlende Registrierung oder unvollständige Angaben in diesen Systemen können nicht nur zu empfindlichen Strafen führen, sondern auch den Vertrieb eines Produkts rechtlich unmöglich machen.
Dazu kommt, dass sich auf der Verpackung ein gefälschtes CE-Kennzeichen befindet. Den Aufdruck mit dem Recycling… Ich hoffe, man hat auch die Verpackung ordnungsgemäß angemeldet. Ein häufiges Merkmal eines unkorrekten CE-Kennzeichens ist eine Abweichung im Design, insbesondere bei den Proportionen und Abständen der Buchstaben „C“ und „E“. Nach den offiziellen Vorgaben der EU sind die Buchstaben durch spezifische geometrische Vorgaben definiert. Hier ist der Querstrich im E außen bündig und die Buchstaben stehen weiter auseinander. Es steht wohl eher für “China Export”, was zum Verwechseln ähnlich aussieht.
Solch nettes Zubehör wie Spatel, Alkohol-Pads für die Reinigung oder gar Folien zum Bepasten gibt es auch und sie sehen denen einer bereits getesteten Paste sehr ähnlich. Aber auf solche Dreingaben, die im Einkauf fast nichts kosten, kann man gern verzichten, wenn dann wenigstens Performance und Haltbarkeit stimmen. Hier gibt es allerdings viel Klimbim für fast nichts. Genau das gilt es heute herauszufinden und auch zu belegen, auch wenn ich ja bereits eine gewisse Einschränkung weiter oben gespoilert habe.
Der Betriebstemperaturbereich wird zwischen -20 und 130 °C angegeben, was eher untypisch erscheint, denn Silikonöl, wie es in Wärmeleitpasten verwendet wird, hat typischerweise eine maximale Temperaturbeständigkeit bis etwa 250 °C und mit sehr hochwertigen Formulierungen auch noch bis maximal 300 °C, abhängig von der chemischen Zusammensetzung und den spezifischen Additiven. Aber das werden wir ja eh nie erreichen. Die Angaben zur Wärmeleitfähigkeit wurden, falls überhaupt, im Eimer gemessen oder nur ausgewürfelt.
Gut, das muss jetzt an Einführung reichen, denn ich hatte schon während des Testens einen recht dicken Hals. Nicht nur anatomisch gesehen…
Alpenföhn Blitzeis Wärmeleitpaste, 2g (84000000216)
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