News Wie der Online-Handel die Kunden abzockt – Ein Beispiel aus der Schweiz sollte uns zu denken geben | Editorial

Ich hab mir gerade mal die Mühe gemacht und den kompletten Treadverlauf durchgelesen. Ganz ehrlich und bei allem nötigen Respekt. Was da für Typen aus der Kiste springen und Igor sowie Igorslab beleidigen und diffamieren, Nebelkerzen werfen und unwahre Behauptungen Aufstellen, ist jenseits von allem. Kritische und hinterfragende Threads werden beschimpft und Kunden mit Sätzen" Dein Gott Igor" und ähnlichem versucht blosszustellen. Es ist stellenweise auf ein kaum noch zu ertragenes Niveau gesunken.

Wenn das alles Mumpe ist, was Igor schreibt, warum geht dann Digitec nicht in die Offensive. Warum lässt man von White Knights eine Stellvertreterschlammschlacht führen, die nur dazu dient Igorslab mit soviel Dreck zu bewerfen, offensichtlich in der Hoffnung, das irgendwas hängenbleibt. Diese schrecken noch nichtmal davor zurück, die enttäuschten Kunden zu beleidigen.

Es ist übrigens mittlerweile ein sehr interessantes Internetphänomen. Eines meiner Hobbys ist High End. Nun ist High-End und gesunder Menschenverstand meistens ein Widerspruch in sich. Letztens philosophierten wir über einen englischen Lautsprecherhersteller der sehr wahrscheinlich ein 15 Dollar Hochtonsystem mit einem kleinem Tiefmitteltöner in einem (aus Soundgründen) dünnwandigen Gehäuse verbaut und dafür 4980 Euro im Paar verlangt. (Ja, da staunt selbst der abgebrühteste Hardwarehändler.) Genau das gleiche ist passiert wir hier. Unbekannte Helden sprangen aus der Kiste, beschworen die Seriösität des Herstellers, beschimpften die Kritiker und erklärten dem Rest die Welt.

Manchmal weiss man nicht ob man lachen oder weinen soll. :cool:
 
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Vermutlich werde ich dann gleich hier rausgeschossen... Das ist ja auch in Ordnung, aber fragt man da nicht trotzdem nach einer Stellungnahme, bevor man -unabhängig davon- ob es jetzt einen Beschiss hat oder nicht nach, bevor ich einen dick mit "Abzocke"-Bericht live stelle.
Wieso um alles in der Welt sollte Igor Digitec um eine Stellungnahme zu ihrer Stellungnahme bitten?

Also ich kann Dir sagen, dass eher von dem Beitrag gereizte Nicht-Käufer und Ex-Kunden im Digitec-Forum gerade Amok laufen. Ein besonderes Exemplar dieser Spezies, hat Deinen Artikel unter alle! Kommentare gepostet. Und nun wundern wir uns, dass ich hier bin (so als Digitec-Troll, danke an Dummbatz nochmal) und im Youtube was auch immer passiert (ich schaue kein Youtube, ausser Walulis ihm seine Videos).

Ich kann da das angesäuerte Befinden nachvollziehen, das tut mir leid, vor allem vor dem Wochenende.
Igors Beitrag kam 4 Tage nach dem Post von Digitec. Die "gereizten" Kommentare unter dem Blogpost kamen grösstenteils schon vorher. Der Artikel hat nur nochmals etwas zusätzliche Aufmerksamkeit in die Richtung gelenkt.


Einfach noch zur Info: Ich bestelle seit bald 20 Jahren 90% meiner Elektronik bei Digitec, und war auch immer sehr zufrieden. Und wenn letzten Herbst nicht noch ein Umzug angestanden hätte, hätte ich wohl auch zu den Launchbestellern einer 3080 gehört. So ging's halt von "Kauf ich mir in 2 Monaten" zu "Ich zahl doch keinen 1000er für eine 3080" zu "Danke Krypto..." zu "Mal schauen wie's 2022 aussieht..."

Aber trotz meiner durchwegs positiven Erfahrungen wüsste ich beim besten Willen nicht, wieso ich "meinen" Shop verteidigen sollte. Ich fand's schon heuchlerisch, als Digitec zum ersten Mal den Day 1 Käufern einen Wechsel auf ähnliche, aktuell verfügbare Modelle angeboten hat (natürlich mit massiven Aufpreis), und ich find's jetzt noch frecher, wie sie nach über 9 Monaten ihre geduldigen Kunden behandeln.
Aber das ist nur eine Frage des Gerechtigkeitsempfindens. Da kann man durchaus noch geteilter Meinung sein.

Die von Igor angeprangerte Aussage von Digitec hingegen, die ist so schlicht und einfach nicht wahr. Da kann man höchstens noch darüber diskutieren ob Digitec selbst lügt, oder "nur" eine Lüge weiterverbreitet. Aber bis jetzt scheinen sie kein grosses Interesse daran zu zeigen, das zu klären.
 
- Die LHR-Karten sind keine Nachfolgemodelle, sondern ein 1:1 Replacement, der Chip ist der gleiche, nur mit anderer Hardware-ID
Da es die selben Karten sind, gibt es für Digitec auch kein recht von den Bestellverträgen zurück zu treten. Dieses Recht gibt es nur, wenn etwas überhaupt nicht lieferbar ist. Auch in den allgemeinen Bedingungen von Digitec finde ich nichts abweichendes. Also hat Digitec die neuen karten anstelle der bestellten zu liefern.

Als Kunde darf man in einem solchen Fall von der Bestellung zurück treten. Einerseits ist zu lange nicht geliefert worden. In den AGB von Digitec steht, dass man vom Vertrag zurück treten darf, wenn länger als 30 Tage nicht geliefert wird. Dazu könnte man begründen, dass man eine karte für Mining bestellt hat und die neuen karten dafür nicht mehr geeignet sind. Für diesen Zweck ist die Karte nicht mehr das selbe, was dem Kunden ein recht gibt auszusteigen.

  • Deine Bestellung wird automatisch am 1. August 2021 storniert
Dazu hat Digitec somit kein Recht und jeder der bestellt hat kann auf der Lieferung einer Karte bestehen, zu dem Preis für den man damals bestellt hat.
 
Ein Shop, in dessen Blog die Theads (die ich mittlerweile archiviert habe) von der Moderation absichtlich so unredigiert laufen gelassen und gelenkt werden, dass eine (bestellte oder zumindest gern geduldete) Fünfte Kolonne anstelle der Urheber die Verteidigung übernimmt, hat sich für mich als seriöser Gesprächspartner mittlerweile selbst disqualifiziert. Wer dann noch seine eigenartige Weltsicht ohne Not auf YouTube überträgt und dort, ohne überhaupt genannt worden zu sein, das gleiche Spielchen anfängt, der braucht mal ein paar neue, qualifiziertere PR. bzw. Social-Media-Betreuer, die ihr Handwerk auch verstehen. ich bin wirklich am Überlegen, ob ich mir das so gefallen lasse.

Wenn man unsere Community und die Webseite öffentlich und komplett überheblich als "netten Blog" verniedlicht, von dem man rein zufällig erst erfahren habe, dann hört auch bei mir das Verständnis auf. Wir sind weder Amateure, noch empfänglich für Drohkulissen aller Art, das haben schon ganz andere erfolglos versucht. Ich bin da nicht nur extrem ausdauernd (weil unempfindlich), sondern auch ziemlich subtil in der Wahl der Mittel, um auch solchen vermeintlichen Branchengrößen die Grenzen zu zeigen. Und wenn es die des Anstands sind.

Ich habe hier mittlerweile auch Feedback genervter Kunden, die mir so Einiges über das verquere Gutschein-/Coupon-System des Shops berichtet und Fälle geschildert haben, wo man z.B. noch nicht mal eine im Vorarus bezahlte Hantelbank bekam und ewig der Kohle hinterher rennen musste. Da ging es auch um eher triviale Dinge des Alltags bis hin zu Kaffeemaschinen, die nie ankamen. Die Bewertung des deutschen Shop-Ablegers ist ja sicher nicht zufällig so extrem bescheiden, wie sie sich auf den geeigneten Bewertungsplattformen so darstellt. Diese Kundenbehandlung scheint ganz offensichtlich Methode zu haben und ich habe nicht übel Lust, das gleiche Spielchen noch einmal zu machen, wie ich es seinerzeit mit meiner Kunstfigur Hilmar Brenninger gmacht habe, nur diesmal etwas anders und mit anwaltlicher Begleitung. :D
 
Dazu hat Digitec somit kein Recht und jeder der bestellt hat kann auf der Lieferung einer Karte bestehen, zu dem Preis für den man damals bestellt hat.
Leider doch, da es sich ja um andere Artikel- bzw. Bestellnummern handelt. Es haben per se beide Seiten ein Kündigungsrecht bei Nichtverfügbarkeit. Da werden jetzt wohl Juristen die Spitzfindigkeiten abgleichen müssen. In DE ist das einfacher. Mit der eingesammelten Vorkasse ist allerdings der Verkäufer in der Pflicht, da damit sowohl der Auftrag bestätigt wurde, als auch der Kunde seinen Teil der Kaufvereinbarung bereits erfüllt hat. Genau aus diesem Grund zieht Amazon das Geld bei vorbestellten Artikeln erst dann wirklich ein, wenn die Lieferung das Lager verlassen hat. Die haben diesbezüglich wohl Einiges an Lehrgeld gezahlt und ziehen das alles jetzt wirklich korrekt und gesetzeskonform durch.

Ich hatte auch privat mehrere Fälle auf Amazon, wo der Artikel (obwohl als lagernd gekennzeichnet), plötzlich zum avisierten Aktionspreis nicht mehr lieferbar war, jedoch bei anderen Händlern auf Amazon. Da half dann noch nicht einmal das "garantierte Lieferdatum" weiter. Da noch kein Geld geflossen war, ist es nur eine Auftragsbestätigung, jedoch noch kein abgeschlossener Kauf.
 
Dazu hat Digitec somit kein Recht und jeder der bestellt hat kann auf der Lieferung einer Karte bestehen, zu dem Preis für den man damals bestellt hat.
Igor hat es schon beantwortet, ich empfehle ausserdem vor solchen Tipps eventuell auch das Schweizer Obligationenrecht zu sichten, es doch einige Unterscheide zu einem deutschen HGB. Zudem, was auch schon Eingangs mal erwähnt wurde, das Verbraucherrecht in der Schweiz hinkt in sehr vielen Bereichen dem EU-Recht hinterher. Als Endkunde an sich, egal ob Warenkauf Online, Offline oder auch im Bauwesen, steht man grundsätzlich immer auf der schwächeren Seite.

Ein Shop, in dessen Blog die Theads (die ich mittlerweile archiviert habe) von der Moderation absichtlich so unredigiert laufen gelassen und gelenkt werden,
Die Threads in den Blogs waren noch nie moderiert. Das ganze Forum ist komplett unübersichtlich. Ich weiss nicht mal, was ich wann wo geschrieben habe, weil es kein "Verzeichnis" hat. Seit Jahren ist das so. Ist auch ein Kritikpunkt in der Community. Grund in der fehlenden Moderation liegt wohl hier in einer Schweizer Eigenart im Recht, was sich wirklich fundamental vom europäischen und vor allem deutschen "Internetrecht" unterscheidet.

Wer mal Interesse hat zu sehen, wie so ein typisches Schweizer Medienforum bei einem kontroversen Thema aussieht, kann sich an unserem Tagesanzeiger versuchen. Stichwort hier Schweiz / EU / Forschungsprogramm Horizon (hoffe, es hat noch kein Paywall und dann auf die 619 Kommentare klicken), aus dem die Schweiz ausgeschlossen wurde. Berechtigt, dass sage ich Euch als Schweizer.
 
Da nich kein geld geflossen war, ist es nur eine Auftragsbestätigung, jedoch noch kein abgeschlossener Kauf.
Bei uns in der Schweiz wird der Vertrag bereits mit der beidseitigen Willenserklärung abgeschlossen und nicht erst bei der Zahlung. Das steht auch so in den AGB von Digitec:

3 Vertragsabschluss​

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Digitec Galaxus mit Digitec Galaxus zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).


Ob bereits eine andere Bestellnummer und eine unbedeutende Änderung des Produktes ausreicht, damit der Händler sagen kann er könne seine Pflicht nicht erfüllen, kann ich nicht beurteilen. Das, was man bestellt hat, gibt es ja noch, nur eben mit einer anderen Nummer.


Igor hat es schon beantwortet, ich empfehle ausserdem vor solchen Tipps eventuell auch das Schweizer Obligationenrecht zu sichten, es doch einige Unterscheide zu einem deutschen HGB.
Du bist nicht der einzige Schweizer hier und was Igor geschrieben hat, kann ich auch lesen.
 
Du bist nicht der einzige Schweizer hier und was Igor geschrieben hat, kann ich auch lesen.
Sieht wohl so aus, dann laufe doch mal zum Zürcher Handelsgericht oder zum Friedensrichter Deiner Gemeinde. Nimm aber besser des gesamten Abschnitt 3 mit.

3 Vertragsabschluss​

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Digitec Galaxus mit Digitec Galaxus zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).

Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Händler anbietet, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Händler und der Kundschaft zustande, und zwar zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail. Digitec Galaxus vermittelt diese Käufe lediglich. Digitec Galaxus ist in diesem Fall stets nur als Vermittlerin und Dienstleisterin für den Händler tätig, wird aber selber nicht zum Vertragspartner der Kundschaft. Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Händler mit Sitz in Deutschland anbietet, der nicht im Schweizer Mehrwertssteuerregister eingetragen ist, kommt der Kaufvertrag über den angegebenen Preis im Onlineshop in Euro zustande. Die Kundschaft muss in Schweizer Franken bezahlen.

Für die Kundschaft ist jeweils im Onlineshop sowie auf der Rechnung ersichtlich, wer Anbieter bzw. wer die Vertragspartei bei einem Kauf ist (also Digitec Galaxus oder ein Händler).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Digitec Galaxus an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Digitec Galaxus bzw. dem Händler unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
 
Naja, bei Vorkasse sehe ich das etwas anders. Aber ich bin kein Richter und das fast schon mittelalterlich anmutende Recht in der Schweiz ist wieder was anderes. Das kann und will ich nicht kommentieren.

Allerdings hat Amazon auch in DE die Daumenschrauben bei den Händlern im Marketplace extrem angezogen, weil ein Vermittler wie Amazon, der Waren Dritter in Kommission verkauft, hier ebenfalls transparenter handeln muss. Wer den Service als Plattform anbietet, ist als Dienstleister mittelbar auch haftbar. Ich hatte das mal mit Zalando, die im Auftrag Dritter die Klamotten ja nur über die Plattform verhökern. Ich habe die trotzdem drangekriegt, weil das Geld bereits geflossen war. Was Online-Händler betrifft, bin ich mittlerweile kampferprobt. Ich habe in den 10 Jahren meiner Prime-Mitgliedschaft bereits sechstellige Beträge bei Amazon gelassen - ich kaufe ja nicht nur privat. Es lohnt sich jedenfalls immer, auf seinem Recht zu bestehen und auch mal die Kanzlei des Vertrauens was schreiben zu lassen. Es gab immer eine Lösung und ich bin auch nie als Kunde gekündigt worden. Es ist immer auch eine Frage der Form, wie man kommuniziert. :)
 
Sieht wohl so aus, dann laufe doch mal zum Zürcher Handelsgericht oder zum Friedensrichter Deiner Gemeinde. Nimm aber besser des gesamten Abschnitt 3 mit.
Ich brauche gar nichts, da ich keine Grafikkarte gekauft habe.

Ich verstehe nicht, warum du mich dauernd belehren musst. Du kommst echt unfreundlich rüber. Man kann doch auch normal über etwas diskutieren und die Meinung des anderen mal stehen lassen.
 
Mal so als Nicht-Schweizer aber studierter Jurist: Verträge sind einzuhalten. Wenn hier ein Vertragsverhältnis bei Bestellung angenommen wird, dann hat jede der Seiten den Vertrag einzuhalten. Aber auch in der Schweiz gilt ein Rücktrittsrecht z.B. bei Unmöglichkeit der Lieferung. Und hier kommen dann die geänderten Artikelnummern ins Spiel. Insofern kann das durchaus rechtens sein - kann aber auch sein, dass ein Gericht das anders sieht. Ist aber komplett egal, denn es geht nicht um den Vertrag, sondern um die Begründung der Preiserhöhung.
 
Bitte etwas weniger Adrenalin. Wir wollen ja nicht im Stil dorthin abgleiten, wo sich der andere Blog bereits befindet. Muss nicht sein. :)
 
EVGA hat innerhalb des StepUp Programms (mit der Umstellung auf LHR) jetzt auch gleich mal 150 Euro bei der 3080er draufgeschlagen. Wenn sie denn nach einem halben Jahr nur endlich mal lieferbar wäre... 🙄
 
150 Euro sind nicht 120%, wobei man hier sicher gemerkt hat, dass das StepUp wohl auch aus der Gewinnzone rutscht. EVGA hat es ja noch relativ einfach, weil die Firma quasi fabless ist und selbst gar nichts produziert. Bei EVGA schwanke ich immer zwischen "Hersteller" oder "Anbieter". Viele der Ingenieurleistungen sollten ja ebenfalls von BYD als OEM/ODM stammen. Was EVGA am Ende wirklich selbst macht, ist auch nicht ganz klar.
 
Hallo Igor, hat sich eigentlich das "Opfer" deiner Berichterstattung bei dir gemeldet und alles klargestellt? Musst du nun eine Gegendarstellung schreiben? Oder ist die Luft raus und man will die Wahrheit nach der Schlammschlacht im dortigen Forum gegen dich einfach aussitzen. Ich frage das deswegen, weil wirklich einige, wobei einer besonders herausragt, jedwede Contenance verloren haben, und auf eine Inhaltliche Auseinandersetzung komplett verzicht wurde. Es ging offenkundig nur noch um persönliche Diffammierung. Ich bin ja einiges im Forenwesen gewohnt, aber das hat dann selbst mich überrascht. Zumal es ja ein leichtes gewesen wäre, dich zu wiederlegen, wenn man es denn gekonnt hätte.
 
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