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Soweit es die üblichen Textlängen für Shops und Marketing-Material zulassen, sind die Boardpartner (AIB) von AMD verpflichtet, bestimmte Bezeichnungen in der Produktkennzeichnung zu verwenden und dabei erstmalig auf den Zusatz “Gaming Graphics Card” zu setzen. Außerdem fokussiert man sich mit “with 16GB GDDR6, AMD RDNA™ 2” sehr wohl auch auf den Speicherausbau und den Umstand, dass RDNA2 keine bloße Navi-Aufhübschung ist. Es ist in dieser speziellen Form auch das erste Mal, dass AMD die Produktbezeichnungen derart beeinflusst und Inhalte zwingend vorschreibt...
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