Frage Hotspot Problem Gewährleistung 2 Käufer

Rusher74

Neuling
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Hallo an alle
Ich habe eine RX 7900Xtx über eBay Kleinanzeigen gekauft. Ich bin aber nicht der erste Käufer. Habe nur ein Lieferschein. Der erste Käufer meldet sich leider nicht über E-Mail. Die Karte ist vom Hotspot Problem betroffen. Jetzt meine Frage kann ich Gewährleistungsansprüche an AMD machen nur mit dem Lieferschein ohne Rechnung weil das Problem der Karte ja bekannt ist müsste doch die 24 Monate Gewährleistung greifen .
 
24 monate gewährleistung ist eher unüblich.
verwechselst du das mit garantie?
 
Nein Garantie ist nicht übertragbar ich meine schon Gewährleistung
 
Also Gewährleistung (2 Jahre = 24 Monate) ist zum einen mal die gesetzliche Geschichte, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und die kann auch länger als 2 Jahre sein.

Bei der Gewährleistung gibt es zudem einen Zeitraum (war mal die ersten 6 Monate), in denen die Beweispflicht beim Hersteller liegt, danach muss das der Kunde nachweisen. Wie das zum jetzigen Zeitpunkt genau ist, kann ich nicht sagen.
Bei einem Gebrauchtkauf bei z.B. Ebay gilt auf alle Fälle folgendes: der Kunde, also du @Rusher74 muss vorher unterrichtet werden, dass es ein Problem mit der Karte gibt. Und es muss in der Kaufvereinbarung dann auch so vermerkt werden, dass der Kunde über diesen Umstand unterrichtet und diesen Umstand akzeptiert hat (nachzulesen § 476 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 u. 2 BGB). Nur Bilder reichen nicht, bei so einem Fall, also einem versteckten, nicht ersichtlichen Mangel, braucht es diese Vereinbarung zwingend.
Wenn du das vorher nicht wusstest, muss der Verkäufer sie zurücknehmen und dir dein Geld zurück geben. Das sollte auch für die Kleinanzeigen gelten.

Ob du da bei AMD vorstellig werden kannst ohne eine Rechnung (mit Kaufdatum usw) kann ich mangels Kenntnis der genauen gesetzlichen Lage auch nicht sagen. Soweit ich weiß, geht so etwas auch über den Händler, der die Neuware verkauft hat.

Letztlich ist das aber auch etwas, das wohl eher ein Anwalt beantworten kann, was ich nicht bin und wohl auch die meisten anderen hier im Forum nicht sein werden.
 
Gewährleistung gilt eigentlich nur für den Erstkäufer, das hatten wir vor Kurzen schon einmal durchgekaut. Und ohne originale Rechnung hat man auch als Zweitbesitzer erst recht keine Chance. Einen Kaufnachweis braucht man also mindestens, denn ein Lieferschein allein ist nichts wert. Und Technik bei ebay ist eine gaaaanz schlechte Idee. Privatkauf ohne Rückgaberecht. Igitt....
 
Gewährleistung gilt eigentlich nur für den Erstkäufer, das hatten wir vor Kurzen schon einmal durchgekaut. Und ohne originale Rechnung hat man auch als Zweitbesitzer erst recht keine Chance. Einen Kaufnachweis braucht man also mindestens, denn ein Lieferschein allein ist nichts wert. Und Technik bei ebay ist eine gaaaanz schlechte Idee. Privatkauf ohne Rückgaberecht. Igitt....
Soo mies ist das auch nicht, wenn der Verkäufer transparent unterwegs ist. Ich hab meine 2080S mit Rechnung und Garantie weiter verkauft. Registriertes Produkt, 2 Jahre Garantie von EVGA, mit Original Verpackung usw. verbunden mit dem Angebot, einen Garantiefall im eigenen Namen geltend zu machen, sollte es Probleme geben. Man muss natürlich aufpassen, aber grundsätzlich abraten würde ich nicht.
 
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