@LurkingInShadows
Du zitierst es ja selbst
Bzgl. der
Gewährleistung:
Das sieht für mich noch immer nicht nach einem generellen Rückgaberecht oder Rücktrittsrecht aus. Gesetzlich muss AMD eine angemessene Frist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten z.B. in Form eines Ersatzes oder Reperatur zugestanden werden. Erst danach oder wenn die Frist unbeantwortet/ungelößt ausläuft, darfst du dich nach meinem Verständnis auf dein gesetzliches Rücktrittsrecht versteifen.
AMD räumt aktuell dem Kaufer ein zusätzliches Rückgaberecht ohne vorherigen Austausch oder Reperatur ein, wenn die Vapor Chamber von diesem Problem betroffen ist. Ich sag(t)e nicht, dass dem Käufer ohne dieses Angebot keine Möglichkeit zum Rücktritt zugestanden hätte. Die gibt es nach meinem Verständnis sehr wohl.
Es dem Käufer nun
einfach(er) / schnell(er) / unkompliziert(er) zu machen, also direkt vom Vertrag zurücktreten zu können, ohne das AMD auf einen Austausch etc. besteht, empfinde ich als kulant und notwendigerweise auch angemessen. So hat man das Thema auch viel schneller vom Tisch und muss sich nicht wochenlang mit den Rückrittsversuchen rumplagen.