Es kann leider auch genau anders herum gehen.
Eine etwas ältere CPU über eBay-Kleinanzeigen verkauft, eine CPU mit vielen kleinen Beinchen.
Diese vorher getestet und vorsichtig und ordnungsgemäß in die originale Verpackung gepackt, ja ich hebe die immer auf.
Und der Käufer behauptete dann, dass die Beinchen zum Teil krumm und ab waren und er so die CPU nicht einbauen konnte. Fazit, CPU defekt.
Gut das in diesem Fall mein bester Freund anwesend war, als ich die CPU vorher getestet und verpackt habe.
Da das Ganze auch noch vom Käufer selbst abgeholt wurde, konnte ein Transportschaden durch DHL auch ausgeschlossen werden.
Das Schreiben von einem Anwalt kam dann recht schnell, also schnell den Rechtsschutz angerufen und den ganzen Verlauf des Verkaufes angegeben, inklusive Zeugenkontakt.
Nachdem dann der Käufer keinen Zeugen vorweisen konnte, ist das Ganze eingeschlafen...
Aber da hat jemand eben sein Unvermögen beim Einbau auf den Verkäufer schieben wollen, ggf. ist ihm die CPU auch herunter gefallen, ich weiß es nicht.
Seitdem dränge ich den Käufer aber immer dazu die Ware komplett, noch vor Ort, in Augenschein zu nehmen, wenn die Ware denn dann persönlich abgeholt wird.