Grundlagenartikel Gebrauchte Grafikkarten mit kapitalem Wasserschaden gekauft – Wann PayPal hilfreich sein könnte | igorsLAB hilft

Also ist echt immer wieder erstaunlich, auf welche schamlose Weise manche ihre Ware anbieten. Wohl wissend natürlich, das neue Hardware schwer oder extrem überteuert zu bekommen ist. Aber aus einer MSI-OEM eine Asus Turbo zu machen ist nicht nur ein eindeutiger Betrugsversuch, sondern schon fast als dummdreist zu bezeichnen.
Da kann ich dann die Ausnahme der Regel durch Igor sehr gut nachvollziehen. Und wieder was gelernt hab ich natürlich auch gleich noch was.
Danke dafür @Igor Wallossek
 
Ich habe letztens einen Rechner per Paypal verkauft, die Kohle wurde auf "hold" gestellt, weil ich das noch nie gemacht habe und erst freigegeben, nachdem der Käufer sein okay gegeben hat. Wäre da jetzt beim Transport etwas schief gegangen, hätte ich massig Stress und Ärger gehabt. Daher sehe ich Paypal als Verkäufer ziemlich skeptisch und ich werde das nicht mehr machen. Für jemand, der wie hier abgezogen werden sollte, ist das natürlich ein Glücksfall.
Privat an Privat:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay, eBay-Kleinanzeigen oder sonstwo – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Und wenn es doch zu einen Transportschaden kommt, nun, der Käufer oder Verkäufer kann gern verlangen, dass das Paket versichert versendet wird. Eine Schadensregulierung des Transports ist Sache des Käufers. Viele wissen das leider nicht.

Anderes gilt natürlich von Firma/Shop zu Privat.

Ich mache Fotos und Filme während des Verpackens und sichere die Kommunikation die über Kleinanzeigen geführt wird, und auch nur über die Plattform laufen sollte. Außerdem Screenshots über den Versandverlauf.
 
@Igor Wallossek

Ich finde es klasse, wie du dich hier um deine Community sorgst und Ihnen mit Rat & Tat zur Seite stehst.
Ich selber war damals heil Froh, wie du mir mit meiner defekten MSI GTX 1080Ti weiter geholfen hast und hier sogar deine komplette Connection aus dem Ärmel gezogen hast. Das werde ich dir nie vergessen :)

Du bist einfach mit Herz & Seele dabei und machst weitaus mehr als so manch anderer denken mag.

Auf jeden Fall ist diese Art von Geschäft "leider" die tagtägliche Realität. Deshalb kaufe und verkaufe ich privat nur noch 1:1 (Ware gegen Geld).
Vorher natürlich mit Funktionstest.

Geht das nicht, dann wird einfach nicht gekauft/verkauft.
Das kann ich wieder rum nur jedem wärmstens ans Herz legen.
Auch wenn andere Angebote verlockender klingen. Das ist ein Grundprinzip.

Ich bin sehr gespannt, wie hier die Sache ausgeht und freue mich schon auf ein update zu dieser Geschichte.
 
Bitte auch die Anzeige wegen Betruges nicht vergessen.

Bei so hohem Verkaufspreis ist die Staatsanwaltschaft angehalten, der Anzeige nachzugehen. Hier sind keine Bagatellschäden mehr vorhanden.

Wenn die Karten aus Timbuktu kommen, natürlich nicht.

mfg
 
Bin da eher ein Dinosaurier: Mir persönlich ist das Kaufen (oder Verkaufen) von teurer Gebrauchtelektronik per Versand auch aus solchen Gründen meist zu risikoreich. V.a. wenn die Dinger auch schon gemoddet sind; man weiß es einfach nicht. So sehr PayPal etc das vereinfachen, ist "in Person" doch was anderes. Käufer inspiziert (und, wenn's geht, tested) gleich vor Ort und zahlt auch gleich, als Verkäufer hat man sein Geld. Alles natürlich mit Photos und unterschriebener Quittung/Kaufvertrag. Hier ist Cash immer noch King. Allerdings schränkt mich meine Haltung im derzeitigen GraKa Mangel natürlich sehr ein, daß ist mir schon klar.
Unabhängig davon finde ich es toll, daß Igor sich hier eingeschaltet hat; bei den Beträgen ist der Spaß lange vorbei!
 
hmmm.. bei kein Wasser auf die Grafikkarte kam mir doch glatt dieses Video in den Sinn:
Aber wer weiß?! Die Fritteuse ist mir ebenfalls suspekt, aber ich kann kein Russisch und vielleicht kommt da kein Wasser aus dem Hahn 😁
 
Es kann leider auch genau anders herum gehen.

Eine etwas ältere CPU über eBay-Kleinanzeigen verkauft, eine CPU mit vielen kleinen Beinchen.
Diese vorher getestet und vorsichtig und ordnungsgemäß in die originale Verpackung gepackt, ja ich hebe die immer auf.
Und der Käufer behauptete dann, dass die Beinchen zum Teil krumm und ab waren und er so die CPU nicht einbauen konnte. Fazit, CPU defekt.
Gut das in diesem Fall mein bester Freund anwesend war, als ich die CPU vorher getestet und verpackt habe.
Da das Ganze auch noch vom Käufer selbst abgeholt wurde, konnte ein Transportschaden durch DHL auch ausgeschlossen werden.
Das Schreiben von einem Anwalt kam dann recht schnell, also schnell den Rechtsschutz angerufen und den ganzen Verlauf des Verkaufes angegeben, inklusive Zeugenkontakt.
Nachdem dann der Käufer keinen Zeugen vorweisen konnte, ist das Ganze eingeschlafen...

Aber da hat jemand eben sein Unvermögen beim Einbau auf den Verkäufer schieben wollen, ggf. ist ihm die CPU auch herunter gefallen, ich weiß es nicht.

Seitdem dränge ich den Käufer aber immer dazu die Ware komplett, noch vor Ort, in Augenschein zu nehmen, wenn die Ware denn dann persönlich abgeholt wird.
Das wird volle Absicht gewesen sein, der Käufer hatte die gleiche CPU selber geschrottet und wollte dich dann reinlegen..
Passiert oft genug.
Damit haben auch die Hardwarehändler zu kämpfen, das Kunden behaupte die Ware wäre defekt und schicken ihre alte kaputte Hardware zurück... Bei Amazon klappt das oft wohl ziemlich gut, da ist die anschließenden Kontrolle wohl recht Mangelhaft was die Seriennummer zugehörigkeit zur Verpackung zeigt..
Schon ofter bei Kunden gesehen das diese defekte aber fast perfekt wieder eingepackte defekte Ware bekommen hatten.
 
Solche Bilder zu sehen, das schmerzt schon sehr und egal von wem, schade um das Stück Hardware. Wie man sieht, wurde alles was man falsch machen kann, falsch gemacht.

Destilliertes Wasser ohne Zusätze solllte Pflicht sein, wer sich das winzige Tröpfen Spüli zum "weich" machen spart und Geduld aufbringt Lufteinschlüsse Tage lang zu entfernen, der wird merken das selbst bei einem Wasserschaden kaum was "zu Bruch" gehen muss, da die Oberflächenspannungen des Wasser's weitgehend erhalten bleiben. Küchenpapier saugt das zuverlässig auf, griffbereit in der Nähe.

Bei mir war mal ein Dichtring am Ende, lief sogar übers MB/PCIe usw., aber hat nichts weiter gekostet als einen neuen Dichtring den mir der Support zustelle (Firma lass ich mal aussen vor, waren sehr nett - sollte mich auch wieder melden wenn es nicht klappt).

Leitungswasser ist die blödeste Idee von allen möglichen, weil gechlort und es deshalb zusätzlich leitfähige Teilchen einspült.

Natürlich muss man gegen den Absender/Verkäufer rechtlich vorgehen, weil das schon mehr als dreist ist.
 
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Aber wer weiß?! Die Fritteuse ist mir ebenfalls suspekt, aber ich kann kein Russisch und vielleicht kommt da kein Wasser aus dem Hahn 😁
Fritteuse, hab mich echt lang gemacht. :)

Das ist ein Ultraschallreinigungsbecken...bitte nicht nach machen, mit einer Fritteuse und ja, mit Ultraschall entfernt er alle Rückstände, das ist eine "Roh-(PCB)-Platine" .

Wie man sieht weiß er auch was er macht. Ist eine spezielle Kavitationsflüssigkeit die alle Verunreinigungen entfernt, kein Wasser oder Oel für Fritten.

Man nennst es "elektronisches Bürsten" oder Microschrubben und unterm Wasserhahn will er die Platine entfetten, weil er vermutlich keine andere Möglichkeit hat. Es geht nicht darum Schutzschichten dabei zu entfernen, weil sie noch gar nicht aufgebracht sind.

Und was Igor bzgl. der Schutzbeschichtungen beschrieben hat ist vollkommen richtig, das ist eine Art Nanopartikelschicht die antikorrosiven und isolierenden Schutz bietet. Aber diese sind nicht Chlorwasser beständig, auch Regen kann Probleme bereiten. Sie sind im Gegenzug sehr Temperaturbeständig -80 und weit über +100°C ist kein Problem.
 
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@Igor Wallossek
Eine sehr noble Aktion von dir, zum Einen jemandem speziell geholfen, zum Anderen Erfahrung und Wissen geteilt. Sowas liest man gern.
Besten Dank.
 
Daher verkaufe ich Hardware nur wenn ich dem Käufer vorher die Funktion des Teils vorführen konnte, ist wohl der beste Fall für Käufer und Verkäufer ;)
 
Wie ist es ausgegangen? Hab’s Kohle zurück?
 
@Zielgruppe
der kunde des versenders ist für eine reklamation zuständig, denn er ist der vertragspartner, nicht der käufer.
 
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