Es geht auch nicht um ein Patent sondern um ein Geschmacksmuster.
Nein, es ist kein Geschmacksmuster, es ist der vollständige Schutz eines "genau definierten Arbeitsverfahrens zur Aufbringung exakt dosierter pastöser Stoffe, mittels einer speziellen adhäsiven Folien-Schablone auf glatte Oberflächen, z.B. für thermische Hilfsstoffe oder Kleber "
Da sind viele Faktoren wie genaue µm Maße, Stärken, zusammensetzung der geometrischen Formen etc. genau definiert, und das in einem %ualen Fenster das exakt die ideale Anwendungsmenge abdeckt, jede Abweichung führt unweigerlich zu einem schlechteren Ergebnis.
Durch den Schutz eines spezifischen Arbeitsverfahrens Anwendung und nicht der Folie als Solche, wird automatisch die Folie mit geschützt, denn nur mit genau dieser Schablone kannst das geschützte Arbeitsverfahren mit den ebenfalls geschützen Tolleranzen überhaupt nur Anwenden.
Du könntest es mit anderen Größen und Formen zu umgehen versuchen, aber damit wäre das identisch gute Ergebnis bereits nicht mehr erzielbar.
Wir haben in den Tests hunderte Formen und Formenkombinationen, Größen, Stärken usw. getestet. Erst als wir irgendwann die ersten schon fast guten Ergebnisse hatten, haben wir uns im Mikrometerbereich vorgearbeitet, bis wir das Muster, Material und Stärke hatten, was perfekt passte und funktionierte.
20 Tests, immer quasi identisch, die von uns gesetzten optimalen Zielwerte erfüllt.
Und dabei haben wir festgestellte, das selbst die Stegbreite und der Abstand der geometrischen Formen einen riesen Unterschied machen, weil die optimal deckende Verteilung und nachher auch absolut blasenfreie Anwendung der Paste nur in einem winzigen Tolleranzfenster funktioniert.
Und weil eben das Produkt in dem Sinne nicht neu ist, wäre ein Produktpatent nicht möglich gewesen.
Ein exakt definiertes Arbeitsverfahren für das optimale applizieren von Wärmeleitpaste in der Art war aber entsprechend schützbar, da kam es auf die genauen Definitionen an.