Na, ganz ehrlich, wenn Du Deinen Kauf der Karte DARAN festmachst...
Mir erzählt niemand, dass er ernsthaft an dem Kauf einer NVidia Karte für 2000€ interessiert war und das jetzt wegen des Adapters fallen lässt. Ich bitte Euch.
Doch, natürlich! An solchen Dingen mache ich den Kauf von Hardware fest, denn diese soll möglichst fehlerfrei laufen. Ich will doch nicht auch noch in meiner Freizeit IT-Systeme troubleshooten und Fehlerursachen isolieren und beheben. Das mache ich schon Montag bis Freitag.
Aus diesem Grund habe ich leider schon die RTX 30-Generation für mich ausschließen müssen, da diese in ATX 2.xx nicht spezifizierte Lastwechsel abverlangt. Für die meisten ordentlichen Netzteile ist das freilich kein Problem, weshalb man davon auch recht wenig liest. Sollte doch mal eine Kombination aus GPU und PSU auffällig werden, wird dann in den Foren dieser Welt wohl sowieso ein neues Netzteil empfohlen und es gibt wohl auch genug, die das hinbekommen.
Trotzdem habe ich keine Lust das für mein Netzteil herauszufinden, weswegen ich jetzt nach längerer Zeit wieder mal bei AMD kaufen werde.
Den 12VHPWR-Standard werde ich weiter beobachten. Stand jetzt würde ich mir ganz allgemein keine Hardware, die diesen Standard voraussetzt, kaufen. Dafür scheint mir das System an zu vielen Ecken auf Kante genäht.
Nein muß man nicht. In den Gewährleistungsbedingungen wird geschäftsüblich festgeschrieben, daß Einbau und Installation der Hardware mit größtmöglicher Sorgfalt möglichst von qualifiziertem und ausgebildetem Fachpersonal auszuführen ist. Zudem gelten stets die vertraglich anerkannten AGB und selbstverständlich damit die in der Dokumentation beigefügten entsprechenden Hinweise zu Sicherheit und Sorgfalt bei Transport, Inbetriebnahme und sogar Lagerung der Hardware.
Gewährleistung ist nicht Garantie! Im Gegensatz zu dieser ist sie nur den gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. Der Händler gewährleistet, dass die Ware bei der Übergabe in einem fehlerfreien Zustand war. Dafür muss er 24 Monate gerade stehen, wobei er in den ersten 6 Monaten beweisen muss, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln war. Einschränkungen ob mit oder ohne AGB sind im Fall von Gewährleistung ungültig.
Aus genau diesem Grunde investiert man bitte nicht in die erste Revision einer neuen Hardwaregeneration. Die ist immer fehlerhaft.
Definitiv! Der Käufer ist schuld! Warum kauft er auch das Produkt und erwartet dann auch noch ganz frech eine fehlerfreie Funktion?