Mini-PC System Testberichte

Anbernic RG556 und RG406V Handheld im Test – Android, Emulator-Frontend und zwei Gehäusetypen

Vielen ist es sicherlich schon aufgefallen, aber der Erfolg des Steam Decks hat gewissermaßen eine neue Renaissance der Handheld-Konsolen ausgelöst. Aber auch davor kamen besonders Retro-Fans in den Genuss von Emulator-Maschinen zum Mitnehmen, häufig aber nicht auf x86-Basis, sondern mit ARM und Android. Und genau zwei solche Systeme schauen wir uns heute zusammen an.

Verpackung und Lieferumfang

Damit auch verschiedene Vorlieben auf ihre Kosten kommen, bietet Anbernic sehr unterschiedliche Formfaktoren an. Die recht schlichte Verpackung verrät schon das Äußere, dazu aber gleich mehr.

Wie man sehen kann ist der RG406V grob einem Gameboy nachempfunden, der RG556 sieht eher wie eine PSP oder moderne Handheld-Konsole aus.

Im Inneren geht es zwar schlicht, aber gut verpackt weiter. Falls die Pappe der Box nicht ausreicht, kann eine Schicht aus perfekt zugeschnittenem Schaumstoff weiteren Schaden hoffentlich verhindern.

In Sachen Zubehör sind beide Modelle gleich ausgestattet. Neben einem USB Typ-C Ladekabel liegt noch ein kurzes Handbuch, Putztücher sowie ein Displayschutz bei.

Das “Panzerglas” würde ich auch direkt nach dem Auspacken anbringen, dann kann man sich nämlich das Putzen sparen. Beim breiten RG556 war das Anbringen sehr einfach, beim eher rechteckigen und leicht tiefer eingelassenem Bildschirm des RG406V etwas fummelig.

Kommentar

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eastcoast_pete

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@Tim Kutzner : Danke! Schön auch mal so ein Gerät hier im Test zu sehen! Gerne mehr davon!
Das 556G Anbernic Handheld ist schon interessant; vielleicht hab ich es auf Seite 1 übersehen, aber hier der Link mit den technischen Daten von auf Anbernics Seite:

Und hier nochmal das Schema:

View image at the forums

Die Ähnlichkeit zu einem Steam-Deck ist kaum zu übersehen (halt etwas kleiner), aber das ist IMHO wirklich mehr ein Kompliment als ein Kritikpunkt.
Frage: Hast Du ausprobieren können, ob der Displayport Anschluss der 556 Konsole auch funktioniert?

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Tim Kutzner

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Die sind auf die jeweilige Seite des Geräts gewandert.

Das ist mir gar nicht mehr in den Sinn gekommen auszuprobieren, die Funktion erscheint mir der Funktion eines portablen Handhelds aber auch etwas zu widersprechen :D

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RazielNoir

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Interessante Geräte. Aber wie auch sonst ist die Legale Beschaffung von Games der Knackpunkt. Vor allem in Bezug auf die Variante mit der SD-Karte würde mich interessieren, ob auf den Käufer eine mögliche Urheberechtsschutzklage zukommen kann.

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eastcoast_pete

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Mir ist da auch aufgefallen, daß die Firma die Option von Geräten mit den microSD Karten drin für
bestimmte Länder bzw aus dem Lager in Polen ausgegraut hat. Gerade Nintendo ist bekannt dafür, daß sie Emulatoren und v.a. Ripps sehr aggressiv verfolgen. Einige Community Projekte die sehr gute Emulatoren entwickelten sind deshalb bereits eingestellt worden.
Allerdings würde mich interessieren, inwieweit man als offizieller Besitzer von zB Super Mario Spielen nicht auch das Recht hat, diese Spiele auf so einem Gerät zu installieren? Vor allem wenn das Gerät, auf dem die ROMs oder CDs mal gespielt wurden, gar nicht mehr erhältlich ist.

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eastcoast_pete

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Wobei es schon interessant sein kann, den berühmtesten Klempner aller Zeiten auf dem 40" Monitor oder (mit WiFi auch drahtlos) auf dem 70 Zoller von der Couch aus in Aktion zu sehen 😄. Und fürs Spielen zu zweit wär es auch gut.

Die nächste Frage bzw Funktion wäre dann sowohl interessant als wahrscheinlich auch zuviel verlangt: kann der Emulator dann auch vernünftig Upscaling auf 1080p? Denn dafür gibt's auch ziemlich gute (und richtig teure!) dedizierte Geräte, die speziell programmierte FPGAs verwenden, und scheinbar sehr gutes Upscaling von alten Spielen hinbekommen. Hab ich allerdings selbst keines.

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Yumiko

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Das konnte schon mein mit Composite-Ausgang gemoddeter GBA :cool:

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RazielNoir

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Das Problem ist ja, das man i.d.R. eine Nutzunglizenz für Software erwirbt. Und nicht die Software selber. Ob es für die Software noch funktionierende Hardware gibt, ist da zweitrangig. Wenn Nintendo sagt, die Klempner dürfen nur auf dem GB laufen, ist jede Kopie auf einer SD illegal, soweit ich das sehe. Und selbst wenn du die Originale ROM hast, ist dann wieder die Frage nach dem "funktionierenden" Kopierschutz

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eastcoast_pete

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2,039 Kommentare 1,292 Likes

Ich wünsche mir schon länger daß die EU hier endlich die Rechtslage ändert. Wenn ein Hersteller Software nicht mehr betreut bzw die Hardware dafür nicht mehr (neu) erhältlich ist, sollten wir das Recht haben, unsere ( bezahlte! ) Software auch anderweitig laufen zu lassen. Und in Fällen in denen ein Hersteller von Software ganz aus dem Geschäft raus ist (dh auch ohne Nachfolger) , sollte der Source Code immer offen gelegt werden, um sowas wie Abandonware zu vermeiden. Bei Patenten (Hardware) ist ja a. Die Frist bevor die Erfindung Allgemeingut wird viel kürzer und b. auch schon während der Schutzzeit muss man als Inhaber zumindest die jährlichen Gebühren bezahlen, um die Exklusivität zu bewahren.
Bei Software ist es leider nicht so .

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onyman

Veteran

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Konnte mir bisher auch niemand schlüssig erklären, warum Patente auf Erfindungen(!) erst elendig beantragt und bezahlt werden müssen, um daraufhin ein kurzes Ablaufdatum zu erhalten. Und im Gegenzug das Urheberrecht auf geistige Produkte, wie künstlerische Werke (Lieder, Melodien, Gedichte) oder Codezeilen, quasi kostenlos ist und dann lebenslang gilt.

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sidewinder

Neuling

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Ich habe mir tatsächlich letzte Woche den R36s für 36 € geholt und war ganz überrascht, dass dort eine 64 GB marken SD-Karte von KIOXIA mit 15.000 Spielen beilag.
Den Fotos nach zu Urteilen stammen die Geräte aus derselben Fabrik - Verpackung, Zubehör, Anleitung usw. sind ziemlich identisch.
Würde mich nicht wundern, wenn die Handhelds auch unter anderen Namen als Anbernic im Umlauf sind.

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About the author

Tim Kutzner

Unterstützende Kraft bei den Themen Kühler, Peripherie und 3D-Druck.
Linux-Novize und Möchtegern-Datenhorder mit DIY NAS.

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